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EU-Kommission spricht sich gegen Corona-Reisebeschränkungen aus

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Die Kommission hofft auf einheitliche Regeln innerhalb der EU.

Die EU-Kommission hat den EU-Ländern empfohlen, keine zusätzlichen Reisebeschränkungen für Geimpfte, Genesene oder frisch Getestete einzuführen.

Wer ein gültiges EU-Corona-Zertifikat habe, solle «grundsätzlich keinen zusätzlichen Beschränkungen wie Tests oder Quarantäne unterworfen werden, unabhängig vom Abreiseort in der EU», teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit. Zudem solle die Gültigkeitsdauer der EU-Impfnachweise beschränkt werden.

Man schlage vor, dass diese Zertifikate neun Monate ab der vollständigen Impfung gültig bleiben sollen, bevor eine Auffrischungsimpfung notwendig werde, so die Vizepräsidentin der EU-Kommission Vera Jourova.

EU-Justizkommissar Didier Reynders betonte: «Unser Hauptziel ist es, abweichende Massnahmen in der EU zu vermeiden.» Die Kommission hofft auf einheitliche Regeln innerhalb der EU. Die EU-Länder sollten nun «unverzüglich» alle erforderlichen Massnahmen ergreifen, damit sich alle Menschen eine Booster-Impfung bekommen können, die diese für ein gültiges Zertifikat brauchen.

Über die nicht verbindlichen Vorschläge müssen nun die EU-Länder beraten und dann eine gemeinsame Position dazu verabschieden. Gerade zu Beginn der Corona-Pandemie in Europa gab es viele unterschiedliche Regeln mit teils kilometerlangen Staus wegen Grenzschliessungen und entsprechend negativen wirtschaftlichen Auswirkungen.

Für Reisen von ausserhalb der EU in den Staatenblock empfiehlt die Kommission, dass vom 1. März an nicht mehr entscheidend sei, von wo aus eine Reise starte, sondern, ob und mit welchem Impfstoff Menschen geschützt sind. «Die Mitgliedstaaten sollten weiterhin Reisende aufnehmen, die mit in der EU zugelassenen Impfstoffen geimpft wurden», so die EU-Kommission. Ebenso sollten sie ab dem 10. Januar Reisenden ins Land lassen, die mit Impfstoffen geschützt sind, die das WHO-Verfahren zur Aufnahme in die Notfallliste durchlaufen haben. Für Kinder soll es sowohl im innereuropäischen Verkehr wie auch für Reisen von ausserhalb der EU Ausnahmen geben.

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