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Pensionskasseneinkäufe mit Tücken

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Viele kennen das Problem: Zehntausende von Franken liegen einfach brach auf dem Bankkonto. Doch dort wird das Geld kaum verzinst. Zudem wird es nach und nach von den Gebühren, der Inflation und den Vermögenssteuern aufgezehrt.

Wer seine Sparziele erreichen möchte, sollte darum prüfen, ob freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse nicht doch die bessere Option sind – sogenannte PK-Einkäufe.

Die Idee von PK-Einkäufen ist, dass man sogenannte «Vorsorgelücken» nachträglich decken kann. Solche Lücken entstehen, wenn man zum Beispiel eine Ausbildung oder eine Kinderpause macht – sowie nach einer Scheidung oder Lohnerhöhung.

Die Vorsorgelücke wird auf der Basis des aktuellen Lohns berechnet. Wie gross das Einkaufspotenzial ist, sieht man im Vorsorgeausweis, der meistens Anfang Jahr in den Briefkasten flattert. Wer will, kann sich auch direkt bei seiner Vorsorgestiftung erkundigen, wie viel er einzahlen darf.

Kapital oder Rente?

PK-Einkäufe sind vor allem deswegen interessant, weil man den überwiesenen Betrag zu hundert Prozent vom steuerbaren Einkommen abziehen darf. Dadurch verringert sich die Steuerrechnung meistens deutlich. Wer handkehrum seine Rente aufbessern möchte, sollte mit der spitzen Feder rechnen. Denn ob sich solche Einkäufe im Alter lohnen, hängt auch davon ab, wie alt man wird, welchen Rentenumwandlungssatz die Pensionskasse anwendet und wie viel Steuern man auf den künftigen Renten bezahlen muss.

Wem solche Faktoren zu unsicher sind, sollte bei der Pensionierung mindestens den Betrag seiner PK-Einkäufe als Kapital beziehen – statt als Rente. Das rechnet sich praktisch immer, auch wenn beim Bezug des Kapitals Steuern anfallen. Will man mit PK-Einkäufen eine möglichst hohe Rendite erzielen, muss man auch auf das richtige Timing achten. Ein Beispiel: Verteilt man seine Einkäufe geschickt auf verschiedene Steuerjahre, kann man die Steuerprogression auf der Einkommenssteuer optimal brechen und dadurch noch mehr Steuern sparen.

Es gibt aber auch Stolpersteine. Wer bei seiner Pensionierung mindestens einen Teil seiner Ersparnisse in der Pensionskasse als Kapital beziehen will, kann in den letzten drei Jahren vor der Pensionierung keine Einkäufe mehr tätigen. Sonst muss man die Steuern nachzahlen, die man dadurch gespart hat.

Die Drei-Jahres-Regel gilt allerdings nicht, wenn die Vorsorgelücke durch eine Scheidung entstanden ist. In so einem Fall können Einkäufe auch noch bis kurz vor der Pensionierung getätigt werden – das ist besonders attraktiv, weil die Rendite höher ist, je später man einzahlt.

Bevor man jetzt bei seiner Pensionskasse die Einkaufsofferte bestellt, sollte man auch abklären, was mit den Einkäufen passiert, wenn man vor der Pensionierung sterben sollte. Im besten Fall werden die Einkäufe zusätzlich zu den Hinterlassenenrenten als Kapital ausgeschüttet. Darum ist es wichtig, dass man vor dem Einkauf das Reglement der Pensionskasse genau studiert.

Der Autor

Elmar Cosandey ist Finanzplaner mit eidg. FA und Niederlassungsleiter des VZ VermögensZentrums in Freiburg.

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