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Geldbusse und bedingte Freiheitsstrafe wegen Stalking im Seebezirk

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Das Polizeigericht des Seebezirks verurteilt einen 64-Jährigen wegen acht unterschiedlicher Delikte. Er hat eine Frau über Jahre hinweg gestalkt und unter anderem ihr Grundstück unerlaubt betreten. 

Der 64-jährige Beschuldigte in einem Stalking-Fall im Seebezirk muss eine Busse von 500 Franken bezahlen und erhält zusätzlich eine bedingte Freiheitsstrafe von 60 Tagen mit einer Probezeit von zwei Jahren. «Aufgrund der zahlreichen Vorkommnisse über mehrere Jahre hinweg ist der Beklagte der mehrfachen Nötigung schuldig zu sprechen», schreibt Polizeirichter Peter Stoller in seinem Urteil. Der Mann habe den Wohnort der Privatklägerinnen – eine Mutter und ihre Töchter – wiederholt aufgesucht, Liebesbriefe und Hochzeitsankündigungen bei ihnen und bei Nachbarn hinterlassen, unaufgefordert Arbeiten in ihrem Garten verrichtet und ihnen aufgelauert. Das habe die Betroffenen «in ihrer Handlungsfreiheit erheblich eingeschränkt».

Neben der mehrfach begangenen Nötigung sei der Mann ebenfalls schuldig des mehrfachen Hausfriedensbruchs, des mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, der Tätlichkeiten, der zweimaligen Hinderung einer Amtshandlung, der zweifachen Verletzung der Verkehrsregeln, der mehrfachen Sachbeschädigung und des Fahrens in angetrunkenem Zustand. Diese Taten hat der Mann zwischen 2018 und 2021 begangen. Der Fall war in der ersten Februarhälfte im Gericht in Murten verhandelt worden.

Strafmass reduziert

Freigesprochen wurde er von Hausfriedensbrüchen in zwei Zeiträumen, weil die Strafanträge erst nach der Frist von drei Monaten eingereicht worden waren. Auch hat er sich nicht der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit schuldig gemacht. Denn bei einer Intervention der Polizei an seinem Wohnort habe er nicht mit einer solchen Massnahme rechnen müssen.

Das ausgesprochene Strafmass ist, gemäss Urteil, um 40 Prozent reduziert worden. Zwar sei der Beschuldigte in der Lage, legale und illegale Handlungen zu unterscheiden, seine Fähigkeiten zum entsprechenden Handeln seien jedoch vermindert gewesen. Zum Zeitpunkt der Taten soll der Mann eine Anpassungsstörung mit längerer depressiver Reaktion gehabt haben.

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