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Covid-19 lässt Kosten in Alters- und Pflegeheimen steigen

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In Alters- und Pflegeheimen, aber auch bei der Spitex entstanden wegen Covid-19 grosse Mehrkosten. Verschiedene Grossräte wollten vom Staatsrat wissen, wie die Übernahme dieser Covid-Mehrkosten geregelt ist.

Corona hat Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, ihre Familien sowie das Personal hart getroffen. In einer Motion erkundigte sich Erika Schnyder (SP, Villars-sur-Glâne), wie die Übernahme von Covid-Mehrkosten in den Pflegeinstitutionen geregelt ist. In einer andern Motion wollten die beiden Grossräte Armand Jaquier (SP, Romont) und Philippe Demierre (SVP, Esmonts/Ursy) wissen, wie Pflegeinstitutionen für leere Betten entschädigt werden. Viele Pflegeheime verzeichneten während der Pandemie eine grössere Anzahl leerer Betten – einerseits, weil ältere Personen sich vor einer Ansteckung fürchteten, andrerseits aber auch, weil es eine beträchtliche Zahl an Verstorbenen in dieser Altersgruppe gab.

Kanton übernimmt 45 Prozent

In seiner Antwort erklärte der Staatsrat die im Gesetz über die sozialmedizinischen Leistungen geregelte Finanzierung: An den Pflegekosten in einem Heim beteiligt sich die obligatorische Krankenpflegeversicherung, die Heimbewohner selber und die öffentliche Hand leisten einen Beitrag. Letztere finanziert und subventioniert die Restkosten für Pflegeleistungen sowie den individuellen Beitrag an die Betreuungskosten in einem Verhältnis von 55 Prozent durch die Gemeinden und 45 Prozent durch den Kanton. Diese Lastenverteilung gilt auch für zusätzliche, wegen Covid angefallene Mehrkosten.

Die Liste der übernommenen Mehrkosten umfasst Kosten für Schmutzmaterial, Stellvertretungen, verordnete Tests, Pauschalen für die Heimärzte, Impfungen gegen die saisonale Grippe, temporäres Pflege- und Betreuungspersonal sowie Pauschalen für leere Betten wegen einer Quarantäneverordnung. Diese Massnahmen wurden ab März 2020 umgesetzt. Einige waren bis Ende 2021 in Kraft.

Bei einer vom Kantonsarzt angeordneten Quarantäne erhalten die Pflegeheime pro leeres Bett eine Entschädigung  von 95 Franken pro Tag.  Der Staatsrat wies darauf hin, dass 2020 der Belegungsgrad gewisser Pflegeheime zwar gesunken sei, die Gesamtzahl der Betreuungstage im Kanton 2020 mit 992’816 jedoch ähnlich wie im Vorjahr mit 995’253 gewesen sei. Ausser bei Pflegeheimen in Quarantäne finanziert der Kanton keine allfälligen Rückgänge des Belegungsgrads.

Trotz der hohen Mehrkosten wiesen im Jahr 2020 im Kanton Freiburg 22 Pflegeheime einen Gewinn oder ein neutrales Ergebnis aus. 17 Pflegeheime machten Verlust.

Auftrag

Mehr als 5,5 Millionen Zusatzkosten im Pflegebereich

In einem Auftrag verlangten zehn Grossräte beim Staatsrat eine Auflistung der Mehrkosten, die durch die zusätzlichen Covid-bedingten Massnahmen in den Pflegeheimen und Spitexdiensten entstanden sind. Nach Auskunft des Staatsrates belaufen sich diese Mehrkosten – getragen durch Kanton und Gemeinden – für das Jahr 2020 auf etwas über 5,5, Millionen Franken. Eine genaue Auflistung der übernommenen Kosten wird aber erst vorliegen, nachdem alle Jahresrechnungen 2020 berichtigt und genehmigt worden sind.

Für die Spitexdienste hatte der Staatsrat 2020 eine ausserordentliche Subvention beschlossen. Diese subventionierten Mehrkosten belaufen sich auf rund 150’000 Franken.

Der Staatsrat weist aber darauf hin, dass  seine Dienststellen nicht in der Lage sind, allfällige Covid-19-Mehrkosten für den nicht vom Kanton finanzierten Leistungsteil zu beziffern. Um solche Kosten sichtbar zu machen, wäre eine gründliche Finanzanalyse jeder einzelnen Einrichtung über mehrere Jahre notwendig. Nur so wäre ein aussagekräftiger Vergleich zwischen 2020 und den Vorjahren möglich und nur so könnten allfällige Verluste aufgezeigt werden. Der Staatsrat schlägt deshalb dem Grossen Rat vor, sich auf die Auflistung der kantonalen Ausgaben zu konzentrieren. fos

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