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Etappensieg für Gegner der neuen SBB-Haltestelle in Avry 

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Die Gegner der neuen SBB-Haltestelle in Avry haben vor Bundesgericht einen Sieg erlangt. Das Gericht hat drei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben.

Im Verfahren gegen das Bauprojekt einer SBB-Haltestelle in Avry ist der Anspruch mehrerer Beschwerdeführer auf rechtliches Gehör verletzt worden. Das Bundesgericht hat deshalb drei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom Dezember 2021 aufgehoben.

Die Beschwerdeführer wehren sich gegen das Vorhaben der SBB, in Avry eine neue Haltestelle zu errichten und die benachbarten Haltestellen Rosé und Matran zu schliessen.

Im Februar 2020 fochten sie deshalb vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Entscheid des Bundesamtes für Verkehr (BAV) an, mit dem die Baupläne genehmigt und ihre Einsprachen abgewiesen worden waren.

Nach einem Augenschein vor Ort ist das Bundesverwaltungsgericht auf eine der Beschwerden nicht eingetreten und hat die beiden anderen abgewiesen. Die Betroffenen wandten sich ans Bundesgericht und machten eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend.

Voreiliger Entscheid

In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hat das Bundesgericht festgestellt, dass die Vorinstanz ihren Entscheid nicht ohne die Stellungnahmen der Beschwerdeführer zu den endgültigen Ausführungen der SBB hätte treffen dürfen. Diese wurden von der SBB am 30. November 2021 verschickt. Das Urteil stand bereits am 2. Dezember fest.

Unter diesen Umständen habe das Bundesverwaltungsgericht die von den Beschwerdeführern innerhalb der üblichen Frist von zehn Tagen versandten Stellungnahmen nicht zur Kenntnis nehmen können.

Gemäss den Richtern in Lausanne waren diese Bemerkungen jedoch nicht unbedeutend, da die Projektgegner darin ausführlich zu mehreren von der SBB vorgebrachten Punkten Stellung nahmen. Diese Eingaben muss das Bundesverwaltungsgericht in seinen neuen Entscheiden nun berücksichtigen.

(Urteile 1C_69, 1C_70 und 1C_72/2022 vom 8.3.2022).

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