1913 entstand beim Wasserfall in Jaun eine Staumauer mit Rückhaltebecken für die Stromproduktion im nahen Kraftwerk. Später kam weiter unten am Jaunbach noch ein zweites Kraftwerk hinzu. Nun ist für beide Kraftwerke aber eine neue Konzession notwendig. Dabei müssten die heutigen Gesetzesvorgaben eingehalten und insbesondere die Restwassermenge deutlich erhöht werden, schreibt das Amt für Umwelt auf Anfrage. Für die Konzession läuft eine Frist bis zum 26. Februar. Bis heute ist allerdings kein neues Gesuch eingegangen. Das Elektrizitätswerk Jaun gehört seit Neujahr Groupe E. Diese hat sich noch nicht entschieden, was sie mit den Kraftwerken machen wird. «Falls diese Frist nicht eingehalten wird, werden die notwendigen Schritte eingeleitet, um die Wasserentnahme ausser Betrieb zu setzen», schreibt das kantonale Amt auf Anfrage. Dies würde einen Rückbau der Anlagen bedingen, inklusive der Mauer beim Wasserfall. «Der Wasserfall würde dann wieder so abfliessen wie vor über 100 Jahren», sagte Marcel Buchs vom EW Jaun.
Bericht Seite 3
«Der Wasserfall würde wieder so abfliessen wie vor über 100 Jahren.»
Marcel Buchs
EW Jaun Energie
Kommentar (1)
Dieses Kulturgut der frühen Industrialisierung darf nicht zerstört werden. Es gehört unter Denkmalschutz
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