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Staatsrat: Überholspur könnte sich als steiniger Weg erweisen

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Eigentlich wollen zwei Grossratsmitglieder mit der Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien Gas geben. Der Staatsrat befürchtet aber, dass sie mit ihrem Vorgehen das Gegenteil bewirken. 

Nächste Woche behandelt der Grosse Rat eine parlamentarische Initiative, die dem Staatsrat Beine machen will. Die Mitte-links-CSP-Grossratsmitglieder Bernadette Mäder-Brülhart (Schmitten) und Benoît Rey (Freiburg) wollen die beschleunigte Einführung von Familien-Ergänzungsleistungen (EL), also bereits im Jahr 2023. Dafür müssen die Frage des Anspruchs, der Zweck und die Grundsätze für deren Anwendung geregelt werden. Die Forderung ist per se nicht neu, schon 2010 gab es erste Überlegungen, EL für Familien in Not einzuführen, schreibt der Staatsrat in seiner Antwort.

Eine Vernehmlassung der Gesundheitsdirektion hatte damals ergeben, dass die Einführung an sich nicht bestritten wird. Bei der Frage über den Kreis der anspruchsberechtigten Personen wie auch derjenigen über den Umfang gingen die Meinungen stark auseinander. In der Folge setzte sich der Freiburgische Gemeindeverband dafür ein, den Kreis zu beschränken und keinen generellen Anspruch auf EL für Familien zu schaffen. Die Gespräche dauern gemäss Staatsratsantwort noch an. Weitere Knacknüsse sind die soziale Betreuung und die berufliche Integration.

Aufgrund der grossen Meinungsunterschiede und der Notwendigkeit, diese zu klären, hat der Staatsrat einen möglichen Zeitplan ausgebreitet. Die Kantonsregierung rechnet mit dem Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes nicht vor 1. Januar 2025. Dies unter der Bedingung, dass die Beratungen im Grossen Rat in einem Jahr beginnen können. Dieser Weg ist laut dem Staatsrat der direkteste.

Es drohen Sonderrunden

Die Initianten stützen sich auf die Kantonsverfassung. Die eine Zulage richtet sich mit Leistungen für Kinder und für Familien mit Kleinkindern aus, sofern «deren finanziellen Verhältnisse es erfordern». Sie schreiben in ihrem Initiativtext: «Die erneut unpräzise Antwort lässt uns befürchten, dass eine Umsetzung weiterhin in weiter Ferne liegt.» Eine weitere Verzögerung sei im Interesse der einkommensschwachen Freiburger Familien nicht länger hinzunehmen, weshalb sie auch zu diesem nachdrücklichen Instrument gegriffen hätten. «Wir sehen uns gezwungen, damit dem Parlament die Aufgabe zu übertragen, den Verfassungsauftrag zu erfüllen, auf den der Staatsrat immer wieder verweist.»

Der Wunsch der beiden Grossratsmitglieder, die Einführung bereits 2023, erscheint dem Staatsrat illusorisch – insbesondere auf dem vorgeschlagenen Weg. Doch wie der Staatsrat nun argumentiert, würde der Grosse Rat mit einer Zusage zur Initiative nächste Woche einen parlamentarischen Prozess mit intensiver Bearbeitung durch eine Kommission auslösen, die eine Beratung nicht vor dem ersten Halbjahr 2025 und ein Inkrafttreten frühestens 2027 ermöglichen würde; ganz zu schweigen vom grossen – auch finanziellen – Aufwand, der damit verbunden wäre.

Die parlamentarische Kommission müsste sich also einer grossen fachlichen wie auch zeitlichen Herausforderung stellen.

Fazit: Der Staatsrat rät zur Ablehnung der parlamentarischen Initiative, nicht, weil er die EK für Familien nicht grundsätzlich wollte, er hat sie auch in seinen Legislaturzielen verewigt. Vielmehr möchte er vermeiden, die parlamentarische Behandlung über Gebühr in die Länge zu ziehen.

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