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Unibibliothek: Personal soll rückwirkend mehr Lohn erhalten

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Seit Januar können sich die Angestellten der Kantons- und Universitätsbibliothek Freiburg über mehr Lohn freuen. Das galt bisher jedoch nur auf dem Papier und noch nicht rückwirkend. Die Gewerkschaft VPOD fordert das Rektorat auf, die Beträge auszuzahlen. 

Ein Stundenlohn von 14.35 Franken, das entspricht einem Monatslohn von weniger als 3000 Franken brutto. Mit dieser prekären Situation hatten sich die Bibliotheksangestellten der Universität Freiburg konfrontiert gesehen. Diese Entlöhnung entsprach nicht den Bestimmungen, wie der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) in einer Mitteilung schreibt. Der Mindeststundenlohn betrage 21.05 Franken. Nach der Intervention der Gewerkschaft fanden Gespräche mit der Verwaltungsdirektion der Uni statt.

Sie führten zur Verabschiedung neuer Anstellungsrichtlinien für das Hilfspersonal der Bibliotheken. Diese Richtlinien sind am 1. Januar in Kraft getreten. Sie sehen vor, dass die Angestellten zukünftig wie Bibliotheksassistentinnen und -assistenten bezahlt werden (die FN berichteten). Sie regeln jedoch nicht, ob die Lohnerhöhung bereits rückwirkend ausbezahlt werden sollte. Eine angemessene Kompensation sei nicht vorgesehen, heisst es vielmehr.  

Das Gesetz über das Staatspersonal sieht vor, dass nicht gewährte Lohnleistungen nach fünf Jahren verjähren. Zwölf Betroffene haben daher über den VPOD beim Rektorat beantragt, die bisher verwehrten Lohnleistungen der letzten fünf Jahre zu erhalten. Die ausstehenden Beträge können über einen Zeitraum von vier Jahren bis zu 15’000 Franken betragen. Die Gewerkschaft fordert deshalb das Rektorat auf, den Betroffenen die geforderten Beträge so schnell wie möglich auszuzahlen.

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