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Hier dürfen Velos in Freiburg über Rot fahren

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Velos und Mofas dürfen bei einer roten Ampel rechts abbiegen, wenn ein gelb-schwarzes Schild dies signalisiert. Sie müssen jedoch auf den Querverkehr und Fussgänger achten.
Charles Ellena

An zehn Kreuzungen in der Stadt Freiburg dürfen Velofahrerinnen und -fahrer beim Rechtsabbiegen die rote Ampel ignorieren. Die Stadt und der Kanton haben die dafür notwendigen Verkehrsschilder montiert.

Ganz legal über Rot fahren und dann rechts abbiegen: Das dürfen schweizweit Rad- und Mofafahrende seit dem 1. Januar an Kreuzungen, an denen dies mit einem schwarz-gelben Schild signalisiert ist. An zehn ampelgeregelten Kreuzungen in der Stadt Freiburg haben die Stadt und der Kanton das Rechtsabbiegen bei Rot zugelassen.

Diese neue Verkehrsregel schafft allerdings keinen Freifahrtsschein für Velos und Mofas. Die Kombination aus Rotlicht und dem neuen Schild ist gleichbedeutend mit der Signalisation «Kein Vortritt». Die Velo- und Mofafahrenden können zwar über Rot fahren, müssen aber auf Fussgängerinnen und Fussgänger sowie auf den Querverkehr achten, denn diese haben Vortritt. Wenn das quadratische schwarze Schild mit einem gelben Velo und einem gelben Pfeil nach rechts nicht an einer Ampel montiert ist, gilt weiterhin: Stehenbleiben bei Rot.

Die Kombination von roter Ampel und dem gelb-schwarzen Veloschild bedeutet: Kein Vortritt.
Charles Ellena

«Diese neue Verkehrsregel macht das Velofahren komfortabler, schneller und fördert somit die Nutzung des Velos», sagt der Freiburger Gemeinderat Pierre-Olivier Nobs (CSP) auf Anfrage. Die Velofahrerinnen und -fahrer würden nicht mehr ihren Schwung verlieren, wenn sie auf eine rote Ampel treffen, was vor allem in einer ansteigenden Strasse nützlich sei.

Alle Ampelkreuzungen geprüft

Die Stadt habe alle ihre acht Kreuzungen, die mit Ampeln geregelt sind, auf ihre Eignung für die neue Verkehrsregel überprüft, sagt Jean-Charles Bossens, Vorsteher des Verkehrsamtes. Dabei sei das Kriterium der Verkehrssicherheit am wichtigsten gewesen. Auch die Geschwindigkeit des Verkehrs, die Strassenbreite und das Vorhandensein von Velostreifen seien berücksichtigt worden.

An allen Kreuzungen habe das Rechtsabbiegen bei Rot für Velos und Mofas kürzlich eingeführt werden können, aber nicht auf allen Seiten dieser Kreuzungen. Jean-Charles Bossens nennt die Kreuzungen Tafersstrasse/Jean-Marie-Musy-Strasse sowie Villars-Strasse/Bethlehemweg. Bei Ersterer ist das Abbiegen von der Jean-Marie-Musy-Strasse Richtung Tafers bei Rot weiterhin verboten, weil die Strasse schmal sei und hier die Fahrzeuge im Vergleich zu den Velos deutlich schneller unterwegs seien. Die Strassenbreite sei auch beim Abbiegen vom Bethlehemweg in die Villars-Strasse das Problem.

Weitere Kreuzungen mit der neuen Signalisation sind der Bahnhofplatz, Südallee/Beauregard-Allee, Pérolles-Allee/Industriestrasse, Glanestrasse/Giessereistrasse, Jurastrasse/St.-Theresia-Strasse und Jurastrasse/Broyestrasse. Das Rechtsabbiegen bei Rot ist auch an den Kreuzungen Murtengasse/General-Guisan-Allee und Poya-Brücke/Bernstrasse signalisiert, welche in die Zuständigkeit des Kantons fallen.

An diesen Kreuzungen dürfen Velos und Mofas über Rot fahren:

«Grossartig» und «Quatsch»

Die Reaktionen auf die neue Verkehrsregel fallen in Freiburg gemischt aus: «Grossartig, dass sich etwas tut»; «das Anbringen dieses Schildes sollte die Sicherheit von Velofahrern erhöhen, indem eine sinnvolle Praxis legalisiert wird» und «Glückwunsch an die Stadt!», so Kommentare auf den Facebook-Seiten von Pro Velo Freiburg und der Stadt Freiburg. «Eine zusätzliche Gefahr. Die Mehrheit der Velofahrer glaubt bereits, dass sie machen dürfen, was sie wollen»; «nur weil es in der Schweiz überall so ist, heisst das nicht, dass es richtig ist, unseren Kindern beizubringen, rote Ampeln zu überfahren» und «totaler Quatsch», so die ablehnenden Stimmen.

Darauf angesprochen, entgegnet Gemeinderat Pierre-Olivier Nobs, dass an den signalisierten Kreuzungen in der überwiegenden Mehrheit der Fälle keine Gefahrensituation durch die abbiegenden Velofahrer entstehe. Er verweist auf die Erfahrungen von Basel (siehe Kasten). Werden Velofahrerinnen und -fahrer durch die neue Regel ermuntert, auch an nicht signalisierten Kreuzungen über Rot zu fahren? «Verstösse gegen die Verkehrsregeln werden von allen verkehrsteilnehmenden Gruppen begangen», so der Gemeinderat. Es sei Aufgabe der Polizei, das korrekte Verhalten im Strassenverkehr zu kontrollieren und Verstösse zu ahnden.

Erprobte Verkehrsregel

Kein Unfall während einer dreieinhalbjährigen Testphase in Basel

Bevor das Rechtsabbiegen bei Rot für Velos und Mofas auf den 1. Januar dieses Jahres erlaubt wurde, fand in Basel ein Test statt. Dieser dauerte dreieinhalb Jahre, schrieb der Bundesrat 2018, als er die neue Verkehrsregel in die Vernehmlassung gab. An zwölf Versuchsstandorten seien Konfliktsituationen und das Verhalten der Velofahrenden untersucht worden. Das Ergebnis: «Die Untersuchung hat aufgezeigt, dass die Wahrscheinlichkeit, dass zwischen einem bei Rot abbiegenden Velofahrer und einem vortrittsberechtigten Fussgänger ein Konflikt entsteht, äusserst gering ist (weniger als 0,5 Prozent). Während der ganzen Versuchsdauer konnte kein einziger Unfall wegen eines bei Rot abbiegenden Velofahrers festgestellt werden (bei ca. 1 Million Fahrten).»

Die Möglichkeit, bei Rot rechts abzubiegen, sei von 80 Prozent der Velofahrerinnen und -fahrer wahrgenommen worden. «Der motorisierte Verkehr profitiert ebenfalls von dieser Regelung, da die Weiterfahrt bei grüner Ampel seltener durch Velos behindert wird, da viele bereits bei Rot fahren durften.» Während der Versuchsphase in Basel seien Gesuche von anderen Städten eingetroffen, die ebenfalls diese Verkehrsmassnahme testen wollten. Dass Velofahrende bei Rot rechts abbiegen dürfen, sei in anderen Ländern bereits erlaubt. Der Bericht zur Vernehmlassung nennt Frankreich, Belgien und die Niederlande. jmw

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