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Faszinierend und gefährlich zugleich

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Feuerwerk: Lichtzauber, eine Symphonie in Lux, Kunst aus Schwarzpulver auf der Leinwand des Himmels. Seit Jahrhunderten unterhält Feuerwerk in unzähligen Formen und Farben die Menschen und lässt sie alles um sich herum vergessen. Auch für ihn sei Feuerwerk ein Erlebnis, sagt Josef Brügger, Adjutant bei der Kantonspolizei und beim Kommando zuständig für Waffen und Sprengstoff. «Ich schaue gerne Feuerwerke und zünde auch gerne welche.»

Der Effekt von Feuerwerksbatterien, Vulkanen und Römischen Lichtern sei faszinierend mit ihren Lichteffekten, den Farben, den Detonationen, den fliegenden Sternen. so Brügger weiter. «Das Zünseln fasziniert halt viele Menschen seit jeher.» Es sei wunderschön zu sehen, wie zum Beispiel eine Rakete in der Finsternis herrliche Formen und Farben aus Feuer an den Himmel zaubert.

Brüggers persönlicher Favorit sind Batterien, sogenannte Kombisysteme. Sie seien im Trend, so Brügger, denn man bekomme viel Feuerwerk für das Geld. «Das gibt Supereffekte beim Zünden, und das Feuerwerk dauert auch eine Weile.» Auch vom Sicherheitsstandpunkt her seien sie wegen ihres schweren Bodens besser und stabiler.

 Laut Brügger wird Feuerwerk gemäss seinem Gefährdungspotenzial in vier Kategorien aufgeteilt. Die Faustregel lautet: Je grösser die Menge der Explosivmasse, desto grösser die Energie. Die beliebten Vulkane zum Beispiel sind vor allem in den Kategorien zwei und drei zu finden. Brügger warnt davor, das Risiko zu unterschätzen und verweist darauf, dass beim Austritts- loch eines Vulkans bis zu 2000 Grad gemessen werden. «Das kann zu brutalsten Verbrennungen führen.»

Nicht nur das Feuer, auch der Lärm kann gesundheitliche Schäden verursachen. «Wenn ein Feuerwerkskörper ungewollt am Boden detoniert, ist Ohrenpfeifen noch über längere Zeit garantiert.» Schliesslich bestehe auch die Gefahr, von fehlgeleiteten Raketen und anderen Geschossen getroffen zu werden.

40 Verwenderausweise

 Eine am Boden explodierende Rakete könne einen grossen Feuerball und einen riesigen Knall verursachen. «Das ist erschreckend und sehr gefährlich.» Ein Vulkan, der einmal brennt, sei nicht mehr zu löschen. Er schweisse auch einen mit Wasser gefüllten Metalleimer glatt durch.

 Für Grossfeuerwerke der Kategorie vier ist der Erwerb und der Abbrand im Kanton Freiburg seit bald einem Jahr bewilligungspflichtig. Der Feuerwerker muss einen sogenannten Verwenderausweis vorweisen, ähnlich einem Sprengausweis. Den erhält er nur nach einer Ausbildung und Prüfung. Im Kanton Freiburg haben rund 40 Personen eine Berechtigung zum Zünden dieser Feuerwerkskategorie.

Trotz der nötigen Vorsicht passieren Unfälle, aber im Verhältnis zur Zahl der Feuerwerke selten, so Brügger. Zum Glück seien bis jetzt auch meistens nur leichtere Fälle registriert worden. Der letzte grössere Zwischenfall geschah bei einem Feuerwerk Anfang August 2009 in Plaffeien anlässlich einer privaten Feier. Ein Feuerwerkskörper explodierte am Boden, der Mann, der ihn gezündet hatte, wurde mit Kopfverletzungen ins Spital gebracht. Ein Jugendlicher erlitt Hörschäden.

 Die Fachleute stellen ein wachsendes Interesse der Bevölkerung an Feuerwerken fest. Das sei wohl dem Zeitgeist geschuldet: «Es ist eine Wohlstandserscheinung, Feuerwerk ist nicht billig.» Vor allem im Winter, auf Silvester hin, steigt die Zahl der Verkäufe. «Die Feuerwerke werden aufwendiger, teurer.»

Respekt: Umgang mit Feuerwerk braucht Vorsicht

M it Feuerwerk muss vorsichtig und sach gemäss umgegangen werden, sagt Josef Brügger von der Kantonspolizei. Man sollte dabei Rücksicht auf Nachbarn und Tiere nehmen. «Das verhindert unnötige Konflikte.» Er empfiehlt die Benützung eines verankerten Abschussrohres bei Raketen. Vulkane und Feuerwerksbatterien sollten sicher auf den Boden gestellt werden. «Sie dürfen auf keinen Fall kippen.»

Feuerwerk ist in die Kategorien 1 bis 4 eingeteilt. Je höher die Kategorie, desto gefährlicher. Vulkane und Raketen sollten nur am 1. August und am 31. Dezember gezündet werden. In der Woche davor ist es spezialisierten Händlern mit einer kantonalen Bewilligung erlaubt, Feuerwerk zu verkaufen.

Defekte Feuerwerke dürfen nie gezündet werden, betont Brügger, sie gehören nicht in den Abfall. Man kann defektes Feuerwerk im Fachhandel abgeben, oder Spezialisten der Polizei nehmen es entgegen. fca

Fragen und Informationen: Büro Waffen und Sprengstoff, 026 305 16 35.

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