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Interessen des Staats nicht betroffen durch Beteiligung an «La Liberté»

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«Pressefreiheit in Gefahr?» betitelte Grossrat Emanuel Waeber (SVP, St. Antoni) eine Anfrage an den Staatsrat im Zusammenhang mit der Beteiligung von Groupe E und der Freiburger Kantonalbank (FKB) an der Paulusdruckerei und der Zeitung «La Liberté» (FN vom 24.9.).

Die beiden staatsnahen Betriebe, bei denen der Kanton Hauptaktionär ist respektive mit einer Staatsgarantie bürgt, haben diesen Herbst gemeinsam die Gesellschaft Sofripa SA gegründet. Diese soll ein Drittel des Aktienkapitals der Firma St-Paul Imprimeries et La Liberté Medias SA kaufen. Noch müsse die Transaktion von den höheren Organen der Paulusschwestern als bisheriger Alleinaktionärinnen genehmigt werden, präzisiert der Staatsrat in seiner Antwort. Sofripa kann gemäss Vertrag in einem zweiten Schritt ein weiteres Drittel der Aktien kaufen. Eine Öffnung für ein breiteres Publikum ist auch möglich.

Ohne den Staat verhandelt

In seiner Antwort teilt der Staatsrat die Bedenken Waebers um Pressefreiheit und Unabhängigkeit der Redaktion nicht. Im Gegenteil begrüsst der Staatsrat den Entscheid von FKB und Groupe E, wie er schreibt: «Der Staatsrat ist der Meinung, dass ein Kauf der Gesellschaft und der Zeitung ‹La Liberté› durch ein grosses Medienunternehmen aus dem Ausland oder einer anderen Schweizer Region keineswegs die besseren Perspektiven bieten und auch nicht garantieren würde, dass die Tätigkeit auf Freiburger Boden aufrechterhalten würde.» Der Fortbestand und die Unabhängigkeit lokaler Medien sei genau einer der Gründe, warum sich die beiden Unternehmen für die Übernahme entschieden hätten.

Waeber will in seiner Anfrage auch Auskunft über die Rolle des Staates bei dieser Beteiligung. Diese Rolle scheine vor allem die Unternehmenspolitik von Groupe E und FKB zu betreffen, schreibt der Staatsrat. «Es ist nicht Aufgabe des Staats, sich darin einzumischen, da diese Beteiligung keinen Einfluss auf seine Interessen an den beiden Gesellschaften hat.»

Der Staatsrat habe nicht an den entsprechenden Verhandlungen teilgenommen, sei aber vor der öffentlichen Bekanntgabe des Kaufs darüber informiert worden. «Da es sich um einen unternehmerischen Entscheid im Zuständigkeitsbereich der beiden Gesellschaften handelt, hat der Staatsrat keine Bedingungen für dieses Vorgehen gestellt», schreibt er.

 

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