Ein 40-jähriger Mann ist von der Freiburger Staatsanwaltschaft wegen Betrugs verurteilt worden. Der Mann hatte am Schalter einer Bank im Sensebezirk eine unechte Urkunde vorgewiesen, um eine Mietkaution von 2700 Franken zu erhalten. Damit schädigte er den Vermieter seiner Wohnung. Dieser hätte Anspruch auf die Mietkaution gehabt, da der Verurteilte in der Wohnung Schäden angerichtet hatte. Der Vermieter hat wegen der verfallenen Mietkaution Klage eingereicht. Gemäss Strafbefehl war es nicht die erste illegale Aktion des Mannes. Die Staatsanwaltschaft kommt im Urteil zum Schluss, dass sie aufgrund der zahlreichen Vorstrafen einen unbedingten Vollzug der Strafe für angebracht hält. «Um ihn von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten», heisst es im Strafbefehl. Die Staatsanwaltschaft hat eine Geldstrafe von 300 Franken festgesetzt, zudem muss er die Dossier- und Verfahrenskosten von 415 Franken bezahlen. im
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