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Die Ärztin war zu teuer

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Eine Ärztin aus dem Kanton Freiburg hat im Jahr 2005 im Schnitt Kosten von 1670 Franken pro Patient verrechnet–vergleichbare Ärzte kamen auf 950 Franken pro Patient. Auch in den Folgejahren verrechnete sie den Krankenkassen regelmässig deutlich mehr als ihre Kolleginnen und Kollegen.

Knapp fünfzig Krankenkassen, vertreten durch ihren Branchenverband Santesuisse, haben die Ärztin angezeigt: Sie solle das Geld, das sie in den Jahren 2005 bis 2008 zu viel einkassiert habe, zurückzahlen. Sie «überarzte» ihre Patientinnen und Patienten–im Fachjargon wird dies Polypragmasie genannt.

Die Ärztin wehrte sich gegen diese Forderung. Ihre Arbeit sei nicht mit jener anderer Ärzte vergleichbar, daher sei ein statistischer Vergleich mit einer anderen Gruppe nicht ausreichend, um ihre Abrechnungen zu analysieren. Sie begründete die hohen Kosten in ihrer Praxis mit mehreren Faktoren. So habe sie sehr viele ältere oder gar sehr alte Patientinnen und Patienten.

Aufwendige Patienten?

Zudem betreue sie viele Portugiesinnen und Portugiesen, welche in der Schweiz erstmals zum Arzt gingen, so dass keine Krankengeschichte bestehe und sie diese jedes Mal erarbeiten müsse. Weiter habe sie einige Patienten mit schweren Krankheiten wie Multiple Sklerose, was zahlreiche Termine und teure Medikamente mit sich bringe. Auch gebe sie selber in der Praxis Medikamente ab, was dazu führe, dass viele Patienten öfter vorbeikämen als in anderen Praxen.

Nun hat das Freiburger Schiedsgericht zum Krankenversicherungsgesetz in dieser Sache entschieden. Es sieht es als richtig an, dass die Krankenkassen die Abrechnungen der Ärztin mit jener einer Ärztegruppe verglichen haben: Die Gruppe betreue ähnliche Patienten wie die Angeklagte–daher sei ein Vergleich gestattet. Das Gericht schreibt zudem in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil, die Ärztin habe nie nachweisen können, dass sie mehr Patienten mit schweren Krankheiten behandle als andere Ärzte. Zudem zeigten die Zahlen der Krankenkassen, dass sie nicht mehr ältere und alte Menschen betreue als die Vergleichsgruppe. Ausserdem habe sie nicht mehr Patientendossiers eröffnen müssen als andere Praxen, auch wenn sie eine hohe Zahl ausländischer Patienten anführe.

 Das Gericht hat die Frau dazu verurteilt, den Krankenkassen für die Jahre 2005 bis 2008 220 000 Franken zurückzuerstatten. Laut Urteil sind die Abrechnungen der Ärztin ab dem Jahr 2009 übrigens gesunken und entsprechen nun jenen anderer Ärzte. njb

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