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Aus Rache liess sie das Wasser laufen

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Das Wasser floss bereits aus der Wohnung heraus, als im April 2015 die Polizei anrückte: Eine Untermieterin hatte sich dermassen darüber geärgert, dass sie ihre Wohnung auf Ende Monat verlassen muss, dass sie bei ihrem Auszug in der Küche den Wasserhahn öffnete und das Abflussbecken verstopfte und auch in der Dusche das Wasser aufdrehte und den Duschkopf mitten im Badezimmer auf den Boden legte. Dann schloss sie die Tür an der Jacques-Gachoud-Strasse in Freiburg fein säuberlich hinter sich mit dem Schlüssel ab.

Die Freiburger Staatsanwältin Catherine Python hat die 44-Jährige nun mittels Strafbefehl verurteilt – aber nicht, weil sie eine Überschwemmung verursacht hatte: Dieser Tatbestand sei nicht erfüllt, schreibt Staatsanwältin Catherine Python. Von einer Überschwemmung sei dann auszugehen, wenn der Verursacher das Wasser nicht mehr beherrsche; zudem müsse das Wasser eine bedeutende Fläche überschwemmen. Dies sei hier nicht gegeben.

Sachschaden begangen

Die Freiburger Staatsanwältin verurteilte die Frau daher wegen Sachschadens zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen. Die Strafe ist unbedingt, da sie laut Strafbefehl bereits drei Vorstrafen auf ihrem Konto hatte. Die Verurteilte muss nebst der Geldstrafe von 900 Franken zudem die Verfahrenskosten von knapp 400 Franken übernehmen. njb

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