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Freiburger Staatsanwalt verurteilt sechs Genfer Hockeyfans

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Am 7. Januar siegte der HC Gottéron dank drei Toren innerhalb von 69 Sekunden gegen Genf-Servette 6:3. Einigen Genfer Eishockeyfans geriet dies in den falschen Hals: Sie provozierten nach dem Spiel draussen vor dem Stadion St. Leonhard Freiburger Fans. Die Freiburger Kantonspolizei musste eingreifen.

Nun hat Staatsanwalt Laurent Moschini sechs Genfer verurteilt, welche an den Unruhen beteiligt waren. Zwei von ihnen hatten verbotene Feuerwerkskörper gezündet und sie gegen die Freiburger geworfen. Der eine von ihnen–ein 21-Jähriger–wurde mittels Strafbefehl zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt. Begeht er innert zweier Jahre eine ähnliche Tat, muss er zehn Tagessätze à 50 Franken bezahlen. Dazu kommen eine Busse über 300 Franken und Verfahrenskosten von knapp 80 Franken. Dem zweiten Pyrotechniker–einem 19-Jähriger–hat der Staatsanwalt eine unbedingte Strafe von 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit aufgebrummt. Auch seine Bewährungszeit läuft über zwei Jahre. Und auch er hat eine Busse und Verfahrenskosten von total knapp 380 Franken zu bezahlen.

Einer war vorbestraft

Die anderen vier Genfer–zwischen 19 und 33 Jahre alt–bedrohten die Polizeibeamten, als diese sie zum Genfer Reisecar hin drängen wollten. Sie stiessen die Polizisten und versuchten sie laut Strafbefehl anzugreifen. Drei Männer wurden zu bedingten Strafen und Bussen zwischen 300 und 500 Franken verurteilt.

Der vierte war bereits wegen ähnlicher Vergehen vorbestraft. Der Staatsanwalt hat ihn zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 100 Franken verurteilt. Zu diesen 3000 Franken kommen Verfahrenskosten von knapp 80 Franken. njb

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