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Busse für Lenkerin und Hundehalter

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

 An einem Märznachmittag war eine Frau im Auto auf einer Strasse in Romont unterwegs, als sie mit einem Hund zusammenstiess, der sich auf der Fahrbahn befand. Nach dem Zusammenstoss fuhr die Frau weiter, ohne sich um den verletzten Hund zu kümmern. Nun hat die Staatsanwaltschaft die Frau schuldig gesprochen, ihre Pflichten bei einem Unfall verletzt zu haben. Sie muss eine Busse von 200 Franken bezahlen, zusammen mit den Verfahrenskosten ergibt das eine Summe von 466 Franken.

Eine Busse erhielt aber nicht nur die Lenkerin des Wagens, sondern auch der Hundehalter: Er habe das Gesetz über die Hundehaltung verletzt, da er seinen Hund nicht unter Kontrolle gehabt habe. Auch er muss eine Gesamtsumme von 466 Franken zahlen. rb

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