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Aufschub von Gemeindewahl wegen Fusion

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Eine Motion wies den Staatsrat auf ein Problem beim Verfahren bei Gemeindefusionen hin: Am 28. Februar 2016 werden in den Freiburger Gemeinden die Gemeinderäte bestellt. In Gemeinden, die am 1. Januar 2017 fusionieren, endet jedoch deren Amtszeit. Im Herbst 2016 muss schon wieder gewählt werden, um die neuen Organe der Fusionsgemeinden zu bestimmen. Deshalb schlägt der Staatsrat nun dem Grossen Rat eine Gesetzesänderung vor und gibt sie in die Vernehmlassung.

In den betroffenen Gemeinden sollen die Gesamterneuerungswahlen bis zur Fusion verschoben werden können. Folglich würde sich laut einer Mitteilung das Mandat der amtierenden Behördenmitglieder um rund acht Monate bis Ende 2016 verlängern, und die folgende Legislaturperiode wäre entsprechend kürzer. Die Veränderung betrifft faktisch jene Gemeinden, deren Stimmberechtigten die Fusionsvereinbarung spätestens Ende März 2015 annehmen.

Ausgenommen sind jene Gemeinden, die sich schon 2016 vereinigen. Sie wählen ihre Behörden schon im Herbst 2015. Der Staatsrat hat dem Grossen Rat vorgeschlagen, die Gesetzesänderung rasch voranzutreiben, um die Fristen einhalten zu können. fca

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