Schon früher konnten Einbahnstrassen für den Veloverkehr auch in der Gegenrichtung geöffnet werden. Die neue Verkehrsverordnung weist die Behörden und die Gemeinden seit letztem Juni nun dazu an, dies grundsätzlich zu erlauben. Nur wenn der Velo-Gegenverkehr zu gefährlich ist, soll er verboten sein. «Wir setzen das nun um», sagt Pierre-Olivier Nobs (CSP), Mobilitätsdirektor der Stadt Freiburg. Im aktuellen Amtsblatt des Kantons Freiburg listet die Stadt denn auch 16 Einbahnstrassen auf, in welche Velos auch in Gegenrichtung fahren dürfen – beispielsweise die Abbé-Bovet-Gasse, die Daillettesstrasse und den Karrweg. Die Stadt veranschlagt dafür Kosten zwischen 5000 und 10 000 Franken. Innert dreissig Tagen sind Einsprachen dagegen möglich.
Dass Velofahrende die Einbahnstrassen in der Gegenrichtung benutzen dürfen, wird mit Schildern signalisiert. Auf einigen Strassen kommen Markierungen dazu. «Das machen wir dort, wo die Strasse etwas unübersichtlicher ist», sagt Nobs. Die neue Regelung mache, dass Fahrradlenkerinnen und -lenker direkter und schneller in Wohnquartiere, zum Arbeitsplatz oder zu Geschäften gelangten.
In der Stadt Freiburg waren bereits bisher dreissig Einbahnstrassen für Velos in beide Richtungen geöffnet. Und nach den 16 Strassen, die nun im Amtsblatt aufgeführt wurden, verbleiben noch vier bis sechs weitere Einbahnstrassen in der Stadt. «Bei diesen werden wir genau prüfen, ob eine Öffnung möglich ist oder ob die Umstände zu gefährlich sind», sagt Nobs.