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Gemeinden wollen weiterhin mitreden

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Das neue Schulgesetz ist seit dem 1. August 2015 in Kraft. Viele Details soll das Ausführungsreglement regeln, dessen Inhalt im Einzelnen aber noch nicht bekannt ist; für April hat die Erziehungsdirektion nähere Informationen in Aussicht gestellt. Das betrifft unter anderem auch die Anstellung von Schulleitungen an Primarschulen und von Direktorinnen und Direktoren für die OS-Zentren. Deren Löhne werden–im Gegensatz zu den übrigen Lehrpersonen–neu vollständig vom Kanton übernommen. Diese Amtsträger sind denn auch dem Schulinspektorat und damit der kantonalen Erziehungsdirektion unterstellt.

Viele Schnittstellen

Damit ändern sich die bisherigen Kompetenzen der Gemeinden, die bis anhin bei der Anstellung dieser Führungspersonen mitreden konnten, weil sie auch einen Teil der Löhne bezahlten: auf Stufe Primarschule durch den Gemeinderat und auf Stufe Orientierungsschule über die Regionalkommissionen der OS-Zentren. «Wir sind immer davon ausgegangen, dass wir auch mit dem neuen Schulgesetz Mitspracherecht bei den Anstellungen von Schuldirektoren und Schulleitungen haben werden», sagt Bernadette Mäder-Brülhart, CSP-Grossrätin und Schulpräsidentin von Schmitten.

Eine gute Zusammenarbeit zwischen den Gemeindebehörden und den Schulverantwortlichen sei wichtig, weil es viele Schnittpunkte gebe und die Gemeinden immerhin 50 Prozent der Schulkosten mitfinanzierten. So ist es denn auch in Artikel 51 des Schulgesetzes festgehalten: «Die Gemeinden arbeiten eng mit der Schule zusammen.» Eine Schule repräsentiert das ganze Dorf, hält die Gemeinderätin fest. «Da ist es doch verständlich, dass der Gemeinderat wissen und mitreden will, wer den Schulbetrieb führt.»

Die Frage nach dem künftigen Mitspracherecht der Gemeinden war letztes Jahr an den Informationsveranstaltungen, welche die Erziehungsdirektion im Rahmen der Vernehmlassung für das neue Schulgesetz organisiert hatte, mehrfach gestellt worden. In schriftlicher Form hatte später das Amt für den deutschsprachigen obligatorischen Unterricht darauf geantwortet: «Da die Zusammenarbeit zwischen der Schulleitung und den Gemeindebehörden gewährleistet sein muss, hört das Schulinspektorat die Gemeinden zur Wahl der in Betracht gezogenen Person an.»

Was dieses «Anhören» genau bedeutet, ist unklar, wie die Regionalkommission der OS Düdingen, bestehend aus Vertretern der Gemeinden Schmitten, Bösingen und Düdingen, erfahren hat. Da der heutige Direktor der OS Düdingen pensioniert wird, wollte die von Bernadette Mäder-Brülhart geleitete Regionalkommission Informationen über die Nachfolge von Werner Zurkinden. Daraufhin wurde die Kommission zu einem Gespräch auf dem Amt für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht eingeladen. «Amtsvorsteher Andreas Maag erklärte uns, dass der neue Direktor oder die neue Direktorin vom Kanton angestellt wird und wir nur noch für den Entscheid informiert werden», erklärt Bernadette Mäder-Brülhart.

Erst als die Regionalkommission sich über dieses Vorgehen beschwerte und vom Amtsvorsteher eine schriftliche Antwort verlangte, wurde den Senslern für diese Anstellung eine Ausnahme zugestanden. «Jetzt werden wir zumindest angehört und können unsere Meinung zu den vorgeschlagenen Kandidaten abgeben. Dafür sollte man aber nicht kämpfen müssen, dies sollte eine Selbstverständlichkeit sein», empört sich die Schmittner Grossrätin.

Keine klare Auskunft

In den letzten Tagen hat Bernadette Mäder-Brülhart deshalb vergeblich versucht herauszufinden, wie die Mitsprache im Ausführungsreglement des neuen Schulgesetzes umschrieben ist. Das Amt hüllt sich in Schweigen und verweist darauf, dass das Reglement demnächst vorgestellt wird (siehe Kasten). «Die Enttäuschung ist gross», fasst Mäder ihren Ärger zusammen. Sie will sich dafür einsetzen, dass die Gemeinden bei der Anstellung von so wichtigen Funktionen wie Schulleitung oder Schuldirektion weiterhin mitreden können sollen. Sie hat deshalb Kontakt mit dem kantonalen Gemeindeverband aufgenommen. «Weil ich stark vermute, dass die meisten Gemeinden sich dieser neuen Regelung und deren Konsequenzen nicht bewusst sind.»

In Deutschfreiburg anders

Nadia Savary-Moser, FDP-Grossrätin und Präsidentin des Gemeindeverbandes, sieht die Befürchtungen der Sensler Grossrätin nicht im gleichen Ausmass. Der Kanton zahle nicht nur die Löhne der Schulleitungen und OS-Direktionen, sondern kenne auch deren Hintergrund und Kompetenzen besser als die Gemeinden. «Deshalb ist es nachvollziehbar, dass die Erziehungsdirektion ausschliesslich über die Anstellungen befindet», sagt sie auf Anfrage. Sie verstehe aber, dass sich die deutschsprachigen Gemeinderäte Sorgen machen, dass die Nähe zur Schule leiden könnte. «Sie sind aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen mit Schulleitungen daran gewöhnt, dass diese mit den Gemeinden eng zusammenarbeiten und dass gegenseitig Rücksprache genommen wird.» Im neuen Schulgesetz habe die Schulleitung zusätzliche Kompetenzen erhalten und sei autonomer als bisher, so Nadia Savary-Moser. Sie nimmt die Befürchtungen von Bernadette Mäder-Brülhart zur Kenntnis, geht aber nicht davon aus, dass der Gemeindeverband in dieser Sache aktiv wird.

Stellungnahme: Keine Info vor Entscheid

D ie Direktion für Erziehung, Kultur und Sport nimmt derzeit keine Stellungnahme zu den Bedenken der Sensler Grossrätin Bernadette Mäder-Brülhart. Sie verweist auf den Vorentwurf des Reglements zum Schulgesetz, der in der Vernehmlassung war. Darin steht, dass Schulleitungen und OS-Direktoren auf Antrag des Schulinspektorats und des Amtes angestellt werden. Die kantonalen Stellen hätten das neue Reglement aufgrund der Rückmeldungen erarbeitet und würden es im April dem Staatsrat zur Genehmigung unterbreiten. Es werde dann den Medien vorgestellt und die Schulbehörden, Lehrpersonen und Gemeinden würden ausführlich informiert. Bevor es nicht offiziell verabschiedet sei, könne die Direktion nicht zum Inhalt Stellung nehmen. Dies antwortet Marianne Meyer Genilloud, Sprecherin der Erziehungsdirektion, auf Anfrage der FN. im

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