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Patientin sendet ihrem Arzt einen Drohbrief

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 Am 24. Oktober 2013 erhielt ein Chirurg des Freiburger Kantonsspitals einen anonymen und handgeschriebenen Brief. Der Verfasser drohte ihm darin, ihn mit einem Messer zu verstümmeln, ihn unendlich leiden zu lassen und anschliessend umzubringen.

Opfer äusserte Verdacht

Der Chirurg reichte kurz nachdem er den Brief erhalten hatte eine Anklage wegen Beleidigung und Drohung gegen Unbekannt ein. In verschiedenen Telefonaten mit der Polizei äusserte das Opfer den Verdacht, dass eine bestimmte Patientin hinter dem Drohbrief stecken könnte. Die Polizei leitete daraufhin Untersuchungen ein und befragte die Verdächtige.

Täterin zeigte Reue

Am 25. April dieses Jahres gestand die 60-jährige Freiburgerin, den Brief verfasst zu haben. Sie habe zu diesem Zeitpunkt eine schwere Zeit durchgemacht und habe nie vorgehabt, die im Brief geäusserten Drohungen in die Tat umzusetzen, sagte sie laut der Strafbefehl. Zudem bedauere sie ihr damaliges Verhalten.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft verurteilte die Frau nun mittels Strafbefehl wegen Beleidigung und Bedrohung zu einer unbedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 80 Franken mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren und zu einer Busse von 500 Franken. Zusammen mit den Verfahrenskosten beläuft sich die zu bezahlende Summe für die verurteilte Frau auf rund 860 Franken. lr

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