Bei den Sozialversicherungen werden verheiratete und eingetragene Paare diskriminiert. Die Mehrheit der verheirateten Paare bekommt eine sogenannte Maximalrente, die heute tiefer ausfällt als jene von unverheirateten Paaren in der gleichen Einkommenssituation. 86 Prozent der verheirateten und eingetragenen Paare haben eine auf 150 Prozent plafonierte Rente. Bei der direkten Bundessteuer sind Rentnerehepaare mit einem Pensionseinkommen ab 50 000 Franken von der Heiratsstrafe betroffen – werden also gleich doppelt bestraft.
Das Parlament wird mit der Initiative aufgefordert, Wege auszuarbeiten, um die Benachteiligung zu beseitigen. Deshalb braucht es am 28. Februar ein klares Ja zur Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe.