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Urteil: Gemeinnützige Arbeit nach Tod auf ­Abfalldeponie

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Am 11. Februar 2015 starb der Chef der Abfalldeponie Bulle, weil er bei einem Auflademanöver von einer Abfallmulde erdrückt wurde. Der 48-jährige Chauffeur des Lastwagens ist nun gestern vom Polizeirichter in Bulle wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Die Strafe beläuft sich auf 360 Stunden gemeinnützige Arbeit, bedingt auf zwei Jahre (vgl. FN vom 26.1.).

Haken nicht geschlossen

Der Chauffeur sollte eine Abfallmulde mithilfe seines Camions und dem hydraulischen Hebearm aufladen. Er sollte dazu mit dem Haken den Koppelungsring des Containers greifen. Dabei rutschte die schwere Mulde nach hinten, riss den Deponieleiter mit und zerdrückte ihn.

Laut Polizeirichterin Frédérique Bütikofer wäre der tragische Unfall nicht passiert, wenn der Chauffeur den Haken am Hebearm richtig geschlossen hätte. Dieser Lastwagen hatte keine automatische Schliessung, anders als der Lastwagen, den der Chauffeur üblicherweise fuhr. Die Hypothese eines mechanischen Defekts überzeugte die Richterin nicht. Busse gab es keine – der Chauffeur sei schon genug gestraft.

bearbeitet von chs/FN

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