Die kantonale Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) hat im aktuellen Amtsblatt eine lange Liste der Punkte publiziert, die sie für den aktuellen Zonennutzungsplan der Gemeinde Wünnewil-Flamatt nicht zu genehmigen beabsichtigt. Wie Corinne Rebetez, Kommunikationsverantwortliche der RUBD, auf Anfrage erklärt, ist dies die sechste öffentliche Auflage der Ortsplanungsrevision Wünnewil-Flamatts. Insgesamt seien bisher 41 Einsprachen bei der Gemeinde sowie 17 Beschwerden bei der Direktion eingegangen. Es seien viele Details unter den Elementen, welche der Kanton aktuell nicht zu genehmigen beabsichtigt. Einige grössere Punkte betreffen gemäss Rebetez Einzonungen, die nicht kompensiert werden können, Einzonungen auf Fruchtfolgeflächen, die aufgrund des Moratoriums zurzeit nicht möglich sind, oder auch eine Freihaltezone, die mitten in einer Landwirtschaftszone liegt. Die Gemeinde hat nun 30 Tage Zeit, ihre allfällige Stellungnahme bei der Direktion einzureichen. Serge Marty, Bauverwalter in Wünnewil-Flamatt, konnte die geforderten Änderungen am Freitag nicht kommentieren. Er habe das Dossier eben erhalten und müsse es erst studieren, sagte er auf Anfrage. ak
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