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SVP will keine Diktatur

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In einer Demokratie ist es legitim, Parteien oder Personen zu kritisieren. Wenn diese Kritik darauf abzielt, unliebsame Persönlichkeiten in eine diktatorische Ecke zu stellen, darf dies nicht unwidersprochen bleiben. In einem Leserbrief in der FN vergleicht Autor José Balmer Alt-Bundesrat Christoph Blocher mit Adolf Hitler. Immer wenn SVP-Gegner in Argumentationsnotstand geraten, greifen sie gerne zu solchen Vergleichen.

 Zwischen dem Deutschland der 1930er-Jahre und der Schweiz gibt es sehr grosse Unterschiede. Die Weimarer Republik in Deutschland entstand auf den Trümmern des Kaiserreiches, nach dem Ersten Weltkrieg. Durch eine grosse Arbeitslosigkeit und hohe Reparationszahlungen an die Siegermächte konnte keine stabile Demokratie entstehen. Dieses Umfeld war natürlich ein idealer Nährboden für die Ideologie von Adolf Hitler. Die Schweiz ist seit 1848 eine stabile Demokratie, mit allgemein bewährten Institutionen. In einer Demokratie ist es auch erlaubt, Institutionen zu kritisieren, wenn etwas schiefläuft. Wenn zum Beispiel das Bundesgericht versucht, angenommene unliebsame Volksinitiativen zu relativieren, ist es legitim, solche Bestrebungen zu bekämpfen. Leider ist es in letzter Zeit Mode geworden, zu versuchen, unsere direkte Demokratie gezielt zu schwächen. Solche Machenschaften werden in der Albisgüetlirede von Christoph Blocher zu Recht kritisiert. Wer die Rede von Christoph Blocher genau liest, weiss, wie er es meint. Die SVP will keine Diktatur und steht zum Mehrparteiensystem. Die Partei nimmt jedoch ihr Recht wahr, gewisse Missstände wenn nötig mittels Referenden oder Volksinitiativen zu bekämpfen.

 

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