Landwirte müssen Erlöse aus Landverkäufen als Einkommen und nicht mehr als Grundstückgewinne versteuern. Dieses Bundesgerichtsurteil hatte in landwirtschaftlichen Kreisen für Unruhe gesorgt. Schweizer Bauern müssten demnach eine halbe Milliarde Franken mehr versteuern. Der National- und der Ständerat haben inzwischen eine Motion von Nationalrat Leo Müller (CVP/LU) angenommen, welche diese Mehrbesteuerung beschränken soll.
Zehn Grossräte fordern nun, dass die kantonale Steuerverwaltung die Veranlagung der Betroffenen unterbricht. Dies sei nach Annahme der Motion Müller zwingend. Wie in einer Anfrage (FN vom 5. März) angedeutet, weist der Staatsrat diesen Auftrag zurück. Eine angenommene Motion in Bern bedeute noch keine Gesetzesänderung, und die Konsequenzen der neuen Praxis liegen vor allem in der Bundessteuer und der AHV, so der Staatsrat. uh