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Zwischenentscheid im Dossier Windkraft

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21 Monate haben die Naturschutzorganisationen Schweizer Vogelschutz/BirdLife Schweiz, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, Mountain Wilderness und Pro Natura Freiburg auf den Entscheid des Freiburger Kantonsgerichts gewartet. Jetzt hat das Gericht deren Einsprache gegen die Schaffung einer Spezialzone Windenergie auf dem Schwyberg abgewiesen, wie ihr Anwalt Rainer Weibel gestern auf Anfrage bestätigte. «Das Interesse an erneuerbaren Energien wird höher gewichtet als andere Argumente wie der Vogelschutz», so Weibel zum Argumentarium des Kantonsgerichts. Er sei negativ überrascht vom Entscheid. Denn aus seiner Sicht sei die Dringlichkeit zurzeit nicht gegeben, um gleich alles der Förderung von Windenergie unterzuordnen, sagt der Rechtsanwalt. «Ich kann mir aber keine abschliessende Meinung zum Urteil bilden, da ich es noch nicht lesen konnte.» Das Gerichtsurteil ist ihm gestern um elf Uhr zugestellt worden, wurde aber noch nicht publiziert. Deshalb konnte das Kantonsgericht gestern auf Anfrage noch keine Stellung dazu nehmen. Innerhalb der nächsten zehn Tage wird sich Rainer Weibel mit seinen Klienten treffen und das weitere Vorgehen diskutieren. «Wir müssen analysieren, ob wir das Urteil weiterziehen oder die Sache so stehen lassen.» Mitdiskutieren wird auch Yolande Peisl, Geschäftsleiterin von Pro Natura Freiburg. «Wir wollen keinen übereilten Entscheid treffen», sagt sie

Freude bei Groupe E

Der Freiburger Energiekonzern Groupe E hat ebenfalls gestern Morgen vom Urteil erfahren, kann aber noch nicht im Detail dazu Stellung nehmen. «Es sind 40 Seiten, die wir noch nicht analysiert haben», sagt Sprecherin Iris Mende. Groupe E nehme den Entscheid jedoch erfreut zur Kenntnis, betont sie. Die Groupe-E-Tochter Greenwatt ist Hauptaktionärin der Schwyberg Energie AG, der Gesuchstellerin der Spezialzone auf dem Schwyberg.

Die Schwyberg Energie AG sei bereit, mit den Einsprechern zu verhandeln und eine Lösung zu finden, damit diese nicht den Weg bis vor das Bundesgericht gehen, so Mende. Die AG sei an der Umsetzung sinnvoller Umweltschutzmassnahmen interessiert. Denn, so betont Iris Mende im Namen der Schwyberg Energie AG: «Wir halten weiterhin am Projekt fest.» Eine Zeitlimite habe sich die AG keine gesetzt.

Staatsrat sieht sich bestätigt

Durchwegs positiv fällt auch die Reaktion von Staatsrat Maurice Ropraz auf die Neuigkeit aus. Das Urteil des Kantonsgerichts bestätige die Entscheidung der Raumplanungs-,Umwelt- und Baudirektion, der Ropraz vorsteht. Dies sagt Mediensprecherin Corinne Rebetez auf Anfrage. Die kantonale Baudirektion hatte im Juli 2012 grünes Licht gegeben für die Schaffung einer Windparkzone auf dem Schwyberg (siehe Kasten), gleichzeitig aber auch verlangt, dass die Schwyberg Energie AG eine Studie über Ausgleichsmassnahmen für den Vogelschutz vorlegt. 

Maurice Ropraz weist gemäss Rebetez darauf hin, dass nach diesem Verfahren–sollten die Einsprecher nicht vor Bundesgericht ziehen–erst der Prozess rund um die Baubewilligung ins Rollen komme. Der Ausstieg aus der Atomenergie geschehe über die Förderung erneuerbarer Energien. Die Opposition, die in der Phase der Umorientierung aus Naturschutzkreisen komme, zeige aber, wie schwierig es sei, sich für solche Projekte einzusetzen.

«Wir halten weiterhin am Projekt fest.»

Iris Mende

Sprecherin der Schwyberg Energie AG

Projekt: Gesuch für Sonderzone Windkraft wurde vor fünf Jahren eingereicht

A uf dem Schwyberg sollen neun 140 Meter hohe Windkraftturbinen erstellt werden. Sie würden rund 36 Gigawattstunden Strom produzieren, was dem Verbrauch von 9000 Freiburger Haushalten entspricht. Die Leitung des Projekts liegt bei der Schwyberg Energie AG, einem eigens dafür gegründeten Unternehmen. Die Schwyberg Energie AG wird zu 90 Prozent von der Groupe-E-Tochterfirma Greenwatt und zu je fünf Prozent von den Gemeinden Plaffeien und Plasselb gehalten.

2009 hatte die Schwyberg Energie AG ein Gesuch für eine Zonenänderung eingereicht: Um die Windturbinen zu bauen, muss auf dem Gelände eine Spezialzone Windkraft geschaffen werden. Gegen die geplante Einzonung sind elf Einsprachen eingereicht worden, die von den Gemeinden abgelehnt wurden. Sechs von ihnen haben daraufhin Beschwerden bei der kantonalen Baudirektion eingereicht. Diese wurden mit der Bewilligung der Zone durch den Kanton abgelehnt.

Zwei Parteien haben ihre Einsprache ans Kantonsgericht weitergezogen. Die eine von ihnen war eine Sammeleinsprache von Schweizer Vogelschutz/Birdlife, der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, Mountain Wilderness und Pro Natura Freiburg. Die andere stammte von Peter Roodbeen, Direktor der Hostellerie am Schwarzsee. Er befürchtete, dass die Windturbine das intakte Landschaftsbild, von dem der Tourismus am Schwarzsee lebt, beeinträchtigen würde. Peter Roodbeen hatte gestern noch keine Kenntnis vom Entscheid des Kantonsgerichts.

Noch nicht zu Ende

Erst wenn die Spezialzone rechtskräftig ist, beginnt das eigentliche Bewilligungsverfahren für den Bau der Windräder. Auch hier haben allfällige Einsprecher wieder die Gelegenheit, beim Kantons- beziehungsweise beim Bundesgericht zu rekurrieren. im

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