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Falsche Angaben nach einem Parkschaden

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Vorfall hatte sich Ende August 2015 im Alpenparking in der Stadt Freiburg ereignet: Der Besitzer eines Autos hatte der Polizei einen Parkschaden gemeldet, die daraufhin den Verursacher ermitteln konnte. Bei der Einvernahme gab dieser an, dass er beim Einparkieren mit dem Rückspiegel seines Autos das Auto daneben touchiert hatte. Der 53-jährige Mann sagte weiter aus, er habe nach dem Vorfall einen Zettel mit seinen Personalien hinter die Windschutzscheibe des beschädigten Autos gelegt. Die Bilder der Überwachungskamera ergaben aber ein anderes Bild: Der Mann war rückwärts losgefahren, obwohl die Fahrertüre noch offen war. So kam es zur Beschädigung des Nachbarautos. Die Kamera zeigte auch, dass er danach kurz aus- und wieder eingestiegen ist, ohne eine Notiz zu hinterlassen.

Die Staatsanwaltschaft hat ihn nun wegen Verstoss ge- gen die Strassenverkehrsregeln und wegen pflichtwidrigem Verhalten nach einem Unfall verurteilt. Neben der Busse muss der Mann auch die Verfahrenskosten von 642 Franken übernehmen. im

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