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Rastplatz für Fahrende in drei Jahren

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Der geplante Rastplatz für Fahrende La Joux-des-Ponts wird nach heutigem Kenntnisstand nicht vor Ende 2016 in Angriff genommen. Zu spät, nach Ansicht von zehn Grossräten des ganzen politischen Spektrums. Sie forderten deshalb in einem Auftrag den Staatsrat auf, alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, damit der Rastplatz schneller realisiert werden kann. Zusätzlich regten sie dazu an, dass der Kanton Kosten für von Fahrenden verursachte Schäden übernimmt, solange dieser Rastplatz nicht realisiert ist.

Der Staatsrat macht in seiner Antwort wenig Hoffnung, dass das Projekt beschleunigt werden kann. Wie er schreibt, unterliegt das Vorhaben dem Bewilligungsverfahren gemäss der Nationalstrassenverordnung. Das Bundesamt für Strassen werde im Sommer 2014 dem Generalsekretariat des Departementes für Umwelt, Verkehr und Energie (Uvek) ein Dossier übermitteln. Das Uvek ist dann für die weiteren Schritte des Verfahrens zuständig. Um Zeit zu gewinnen, arbeite das Bundesamt für Strassen schon ab November 2014 am Detailprojekt, die Arbeiten dazu könnten aber erst Ende 2015 vergeben werden. Insofern ist gemäss dem Staatsrat am Baubeginn 2016 wohl nicht zu rütteln. Die Dienststellen des Kantons würden aber darauf achten, ihre Gutachten zum Projekt möglichst schnell auszustellen, heisst es in der Antwort.

Das Anliegen einer Kostenübernahme von Schäden weist der Staatsrat zurück. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage, und man könne bei solchen Schäden auch nicht anders vorgehen als beispielsweise bei Fällen von Vandalismus. uh

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