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Aktionsgruppe macht Drohung wahr

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Die Aktionsgruppe «Planung und Entwicklung Kerzers» hat sich entschieden: Sie zieht ihre Beschwerde gegen die Revision der Ortsplanung eine Stufe weiter vor das Kantonsgericht. «Leider hat der Gemeinderat bis zur Stunde nicht auf das Gesprächsangebot der Aktionsgruppe reagiert, weshalb wir nun, wie wiederholt angekündigt, eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Kantonsgericht eingereicht haben», schreibt Daniel Hartmann von der Aktionsgruppe in seiner E-Mail von gestern. «Die Aktionsgruppe steht aber weiterhin für konstruktive Verhandlungen auf gleicher Augenhöhe bereit.»

Der Konflikt zwischen Aktionsgruppe und Gemeinderat um die Ortsplanung von Kerzers dauert seit 2012. Dabei geht es insbesondere um die Verkehrsplanung (siehe Kasten). Das bisher einzige Treffen der beiden Parteien fand am Montag statt, gemeinsam mit einem Mediations-Trio. Zu einer Lösung kamen die Parteien jedoch nicht (siehe FN von gestern).

Die Bodenpolitik

Nun, da die Aktionsgruppe ihre Beschwerde vor das Kantonsgericht zieht, bedeutet dies mindestens erhebliche Verzögerungen für die Umsetzung der revidierten Ortsplanung. Und das ist insbesondere für die sogenannte aktive Bodenpolitik der Gemeinde Kerzers ein herber Rückschlag. Mit diesem Projekt will der Gemeinderat privaten Grundbesitzern Land abkaufen und Industriebetriebe mit hoher Wertschöpfung anziehen. Die «aktive Bodenpolitik» hängt aber von der Ortsplanungsrevision ab; die Landverkäufe können erst getätigt werden, wenn die Ortsplanungsrevision definitiv genehmigt worden ist, da Umzonungen nötig sind.

Das Mediations-Trio mit Jörg Bönzli, Kurt Schwab und Pierre-Alain Sydler hatte sich bereits im Dezember formiert. Bis anhin ohne Erfolg, doch geben die Mediatoren nicht auf. «Wir suchen weiterhin das Gespräch», sagt Pierre-Alain Sydler. «Man kann Beschwerden jederzeit zurückziehen.»

Grösste Gefahr vom Bund?

Die Gemeindepräsidentin von Kerzers, Susanne Schwander, zeigt sich gelassen über den Entscheid der Aktionsgruppe, vor das Kantonsgericht zu ziehen. Das kantonale Raumplanungsamt habe die Beschwerde schliesslich in sämtlichen Punkten abgelehnt. «Unser grösstes Problem geht eigentlich vom Bundesamt für Raumentwicklung aus.» Dabei gehe es um die Fruchtfolgeflächen von Kerzers: «Wir wollen Industrieland einzonen auf fruchtbarem Agrarland», erklärt Schwander. Auch der Bund könne Beschwerde gegen die Ortsplanungsrevision einreichen.

 Die Gemeinde will unter anderem die beiden Industriegebiete Moosgärten Nord und Süd einzonen. Diese sind zusammen knapp 60 000 Quadratmeter gross und sollen in Gemeindebesitz übergehen. Dem Bundesamt für Raumplanung (ARE) könnte das neue Industrieland auch wegen des restriktiveren Raumplanungsgesetzes ein Dorn im Auge sein. Das ARE konnte gestern auf Anfrage keine Stellung dazu nehmen und verwies auf kommende Woche.

Chronologie

Die Angst vor einer Blechlawine in Kerzers

Die Aktionsgruppe «Planung und Entwicklung Kerzers» formierte sich im August 2012 nach einem Informationsabend zur Ortsplanung Kerzers. Innert kurzer Zeit sammelte sie rund 750 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern und reichte diese gemeinsam mit einer Einsprache gegen die Revision des Ortsplans ein. Der Gemeinderat wies die Einsprachen ab. Daraufhin reichte die Aktionsgruppe Verwaltungsbeschwerde gegen den Gemeinderat ein. Nun geht die Beschwerde weiter zum Verwaltungsgericht des Kantons. Seit ihrer Formierung fordert die Gruppe vom Gemeinderat mehr Mitsprache und eine klare Strategie in der aus ihrer Sicht ungenügenden Verkehrsplanung. In ihrer Einsprache forderte sie, auf neue Wohnzonen zu verzichten, bis die Verkehrsprobleme gelöst seien; dies aus Angst vor einer Blechlawine. Im Januar präsentierte die Aktionsgruppe ihr eigenes Verkehrskonzept. Der Gemeinderat bezeichnete dieses jedoch als praxisuntauglich. Zudem entspreche es nicht den gesetzlichen Vorgaben.emu

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