«Kein Generalratszwang ab 5000 Einwohnern» – FN vom 8. Mai
Zwei Grossräte aus Düdingen wollen auf dem Weg der Motion erreichen, dass der Staat Gemeinden über 5000 Einwohner die Einführung des Generalrates diktiert. Wes Geistes Kind ist dieser Vorstoss? Da geht man auf die höhere organisatorische Ebene, nämlich zum Staat, um unter anderem Düdingen vorzuschreiben, was zu tun ist, obwohl die Aktivbürger vor wenigen Jahren die Einführung des Generalrates abgelehnt haben. Offenbar ist den beiden Grossräten das staatstragende Subsidiaritätsprinzip unbekannt.
Dieses Prinzip strebt die Eigenverantwortung an, das heisst, dass Aufgaben so weit wie möglich auf der untersten Ebene der Organisationsform – im vorliegenden Fall auf der Stufe Gemeinde – gelöst werden sollen.
Es bleibt zu hoffen, dass der Grosse Rat auf Antrag des Staatsrates die Motion ablehnt, obwohl die welschen Grossräte von ihrer Herkunft und von ihrer Philosophie her dem Zentralstaat eher zugetan sind. Mit einer Ablehnung würde auch in dieser Angelegenheit das staatstragende Subsidiaritätsprinzip obsiegen.