Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Parlament hebt lebenslange Rente für Magistraten auf

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die bisherigen Mitglieder des Staatsrats gehen noch mit dem alten Rentensystem in den Ruhestand. Wer im Herbst neu gewählt wird, ist bei der Pensionskasse versichert.
Charles Ellena/a

Die lebenslange Rente für Staatsratsmitglieder und Oberamtspersonen im Kanton Freiburg hat ausgedient. Der Grosse Rat entschied, sie durch eine Vorsorge bei der Pensionskasse des Staatspersonals zu ersetzen. Gültig wird das neue System für die im Herbst gewählten Magistraten.

Die jetzt amtierenden Mitglieder des Staatsrats und Oberamtmänner sind die letzten, die nach ihrer politischen Karriere in den Genuss einer lebenslangen Staatsrente kommen werden. Wer im Herbst gewählt wird, zahlt ordentliche Beiträge an die Pensionskasse des Staatspersonals und wird später von dort eine Rente beziehen. Gleiches gilt für die Kantonsrichter, für die der Systemwechsel aber schon vor geraumer Zeit vollzogen wurde.

Der Grosse Rat hat diese Änderung im Gesetz über die Gehälter und berufliche Vorsorge der Magistraten am Dienstag einstimmig beschlossen. «Ein alter Zopf wird abgeschnitten», sagte Grossrat Flavio Bortoluzzi (SVP, Muntelier) dazu. «Eine zeitgemässe Lösung war notwendig.»

Nicht mehr kompatibel mit heutiger Arbeitswelt

Die bisherige Regelung mit einer Staatsrente wurde stets damit begründet, die Attraktivität des Amtes zu erhöhen. Es sollte das Risiko einer Abwahl und die Amtszeitbegrenzung kompensieren. «Diese Regelung ist nicht mehr kompatibel mit der heutigen Arbeitswelt», betonte André Schoenenweid (Die Mitte, Freiburg).

Und Kommissionssprecherin Bernadette Hänni (SP, Murten) ergänzte: «Auch in der Privatwirtschaft gibt es das Risiko, seine Stelle zu verlieren.» Zudem brauche es seitens der Magistraten ein Bekenntnis zur Pensionskasse, denn auch dort müssen die Versicherten reduzierte Rentenleistungen akzeptieren.

Wie attraktiv die Funktion mit der Neuerung noch sein wird, werde man bei den Wahlen im Herbst sehen, meinte Claude Chassot (CSP, Villarsel-le-Gibloux). Ein Grossrat jedenfalls bekannte, dass die Neuerung für ihn kein Hindernis darstelle. «Ich hoffe, dass ich von dieser Gesetzesänderung betroffen sein werde», sagte Romain Collaud (FDP, Massonnens), den die FDP diese Woche als Staatsratskandidat nominieren will.

Der Kanton spart wohl

Grossrätin Anne Favre (SP, Riaz) sagte, es sei wichtig, eine Gleichbehandlung zwischen den bisherigen Magistraten und den neuen zu gewährleisten. Dem kommt das Gesetz mit einer Lohnerhöhung nach: Sie entspricht mehr oder weniger den höheren Pensionskassenbeiträgen (siehe Kasten).

Ebenfalls galt es zu regeln, wer welche Leistungen erhält, wenn ein Staatsratsmitglied oder eine Oberamtsperson vorzeitig oder in jungem Alter aus dem Amt scheidet. Es gibt dazu im Gesetz ein Referenzalter und eine minimale Amtsdauer. Der Entwurf des Staatsrats sah vor, dieses Alter auf 50 Jahre und die minimale Amtsdauer auf zehn Jahre festzusetzen. Der Grosse Rat erhöhte das Alter aber auf 55 Jahre, senkte dafür die Amtsdauer auf fünf Jahre. «Das ist etwas weniger generös», sagte Bernadette Hänni. Wer vorher aus dem Amt ausscheidet, erhält eine Abgangsentschädigung über ein Jahresgehalt, wer nachher ausscheidet, eine Überbrückungsrente bis 65 Jahre.

Wie der Systemwechsel sich finanziell für den Kanton auswirken wird, ist gemäss Hänni schwierig abzuschätzen. Es hänge vom Alter und den Amtsdauern künftiger Staatsräte und Oberamtspersonen ab. Der Vergleich zu anderen Kantonen aber verspricht gemäss Hänni: «Einsparungen dürften klar sichtbar sein.»

Zahlen und Fakten

Lohnerhöhung sorgt für Ausgleich

Unter dem bisherigen System verdiente ein Staatsratsmitglied 118 Prozent der obersten Gehaltsklasse des Kantons, was einem Bruttogehalt von 257‘809 Franken im Jahr entspricht. Davon wurden 4 Prozent oder 10‘312 Franken im Jahr abgezogen, um den Fonds für die Staatsrente zu speisen. Mit der neuen Vorsorge steigt der jährliche Beitrag des versicherten Staatsratsmitglieds an die Pensionskasse des Staatspersonals auf 33‘657 Franken. Um den Unterschied zum alten System zu kompensieren, steigt dafür das Jahresgehalt für die Neugewählten auf 284‘027 Franken. Somit wird es in der nächsten Legislatur verschiedene Gehälter für Bisherige und Neue geben.
Gleich verhält es sich bei den gewählten Oberamtspersonen. Bisher war das Bruttogehalt auf 199‘946 Franken festgesetzt, von dem pro Jahr 7998 Franken in Abzug kamen. Für eine neugewählte Oberamtsperson wird das Gehalt auf 220‘933 Franken steigen, aber der Abzug für die Pensionskasse 25‘498 Franken betragen. Es entspricht der höchsten Lohnklasse beim Kanton. uh

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema