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Abgelenkter Zickzackfahrer wurde verurteilt

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Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat einen 37-jährigen Mann wegen Verletzung von einfachen Verkehrsregeln und des Fahrens in fahrunfähigem Zustand verurteilt. Der Mann war im letzten Juni mit seinem Auto von Fräschels in Richtung Kerzers gefahren. Dabei ist er einer Drittperson durch seine Fahrweise im Zickzack-Stil aufgefallen. Diese hat in der Folge die Polizei benachrichtigt, die ihn vor Ort angehalten hat.

Bei der Befragung bestritt der Fahrer die nicht korrekte Fahrweise. Die durchgeführte Alkoholkontrolle fiel negativ aus, und es gab auch keine Anzeichen auf Drogen- oder Medikamentenkonsum. Nach der Kontrolle fuhr der in Biel lebende Mann weiter in Richtung Kerzers. Die Polizei wurde dabei Zeuge, wie er mehrere Male mit seinem Auto den Rand des Trottoirs berührte. Weiter stellte die Polizei fest, dass der Mann unsicher fuhr und innerorts wie ausserorts mit deutlich tieferer Geschwindigkeit unterwegs war als erlaubt.

In Ried bei Kerzers, auf der Höhe der Landi, wollte der Mann dann sein Auto auf einem Parkfeld abstellen. Aufgrund einer Unaufmerksamkeit hatte er dabei das Bremspedal mit dem Gaspedal verwechselt und fuhr infolgedessen einen Abhang hinunter. Gegenüber der Polizei gab der Mann an, dass seine Konzentrationsfähigkeit aufgrund von familiären Problemen gelitten habe – seine Frau war kurze Zeit vorher verstorben.

Der Mann wurde für dieses Verhalten mit einer bedingten Geldstrafe verurteilt, dies mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss er eine Busse von 400 Franken sowie die Verfahrenskosten von 486 Franken bezahlen.

nh

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