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Abschlusszeugnis gefälscht

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Abschlusszeugnis gefälscht

Frau zu Gefängnisstrafe verurteilt

Eine junge Frau ist zu einer 15-tägigen Gefängnisstrafe verurteilt worden, weil sie ein Zeugnis gefälscht und sich damit für eine Stelle beworben hat.

Die Frau hat im Rahmen einer Lehre einen Zusatzkurs belegt. Dieser endet mit einer Abschlussprüfung in Theorie und Praxis. Die Ausbildungsstelle teilte der Frau später mit, dass sie den Kurs wegen ihres Notendurchschnitts von 3,5 nicht bestanden habe und deshalb auch kein Zertifikat des betreffenden Ausbildungskurses bekomme.

Kurze Zeit später bewarb sich die junge Frau für eine Stelle bei einer Firma und legte als Leistungsausweis ein Diplom des oben genannten Kurses bei. Dieser bescheinigte ihr, dass sie die Prüfung erfolgreich bestanden habe. Das Bildungsinstitut, das diese Diplome aushändigt, erfuhr von diesem Missbrauch und erstattete Anzeige gegen die Frau. Vorgängig hatte das Institut sie aufgefordert, das gefälschte Diplom zurückzusenden und inskünftig solche Machenschaften sein zu lassen. Die junge Frau kam dieser Aufforderung auch nach.

Fälschung flog auf

Etwa zehn Monate später erkundigte sich der neue Arbeitgeber der Frau beim Bildungsinstitut über die Echtheit des Diploms. Dabei wurde festgestellt, dass es sich wieder um dieselbe Fälschung handelte.

Die damals 23-jährige Frau wurde vom Untersuchungsrichter einvernommen und erklärte dabei, dass sie den besagten Kurs nur als Freifach belegt habe. Sie habe das gefälschte Diplom nur deshalb an ihre ehemalige Ausbildungsstätte geschickt, weil sie ihrer Lehrlingsbetreuerin habe zeigen wollen, dass auch sie fähig sei, etwas zu bestehen. Sie sprach auch davon, von dieser Betreuerin sowie von ihren Eltern unter Druck gesetzt gewesen zu sein und dass sie deshalb nicht mehr klar habe denken können.

Nur eine mit falschem Diplom

Die Frau sagte auch aus, dass sie insgesamt 101 Bewerbungen abgeschickt habe. Bevor sie von der Kursleitung aufgefordert worden sei, das gefälschte Diplom zurückzuschicken, habe sie ein Musterdossier erstellt. Bei der Bewerbung für die neue Stelle sei deshalb das falsche Dokument irrtümlicherweise noch in den Unterlagen gewesen.

Sie sagte aus, dass sie die anderen 100 Bewerbungen nicht mit dem gefälschten Diplom verschickt habe. Der eine Fall sei ein Versehen gewesen.

Möglicher Irrtum anerkannt

Im Strafbefehl hält das Untersuchungsrichteramt fest, dass sich die junge Frau klar der Fälschung von Ausweisen schuldig gemacht hat, indem sie das Diplom der nicht bestandenen Prüfung «korrigiert» hat.

Was die Einreichung dieses Dokuments für die Bewerbung bei der neuen Arbeitsstelle betrifft, so anerkannte der Untersuchungsrichter, dass das falsche Dokument möglicherweise aus Versehen in das Bewerbungsdossier gekommen ist. Das Gegenteil könne nicht bewiesen werden und der jungen Frau könne kein Vorsatz und deshalb auch kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden.

Das Urteil des Untersuchungsrichters fiel schliesslich mit einer Gefängnisstrafe von 15 Tagen und einer Busse von 200 Franken aus. Die Strafe wird bedingt ausgesprochen, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Ausserdem muss die junge Frau die Verfahrenskosten tragen. im

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