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Akuter Wassermangel

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Trotz der Niederschläge während den Monaten Juni und Juli haben die Abflussmengen in den Gewässern Freiburgs stets abgenommen (FN vom 27. Juli). Die Grundwasserreserven haben sich von der Dürre des letzten Sommers noch nicht erholt.

Die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion hat deshalb ein allgemeines Verbot für Wasserentnahmen zu Bewässerungszwecken erlassen. Für die interkantonalen Wasserläufe wird das Verbot in Übereinkunft mit den Waadtländer und Berner Behörden verordnet.

Kaum Besserung in Sicht

Gemäss den hydrologischen Informationen sei mittelfristig keine deutliche Verbesserung der Lage in Sicht, teilt Kantonsingenieur Claude Morzier mit. Die aktuellen Abflusswerte, insbesondere im Einzugsgebiet der Broye, erlaube keine Wasserentnahmen für die Bewässerung mehr. Das Verbot richtet sich in erster Linie an die Landwirte und bleibt bis auf weiteres bestehen.

Für Landwirte, die eine Bewilligung zur Wasserentnahme besitzen, ist ein automatischer Telefonbeantworter (0263053748) eingerichtet worden. Unter dieser Nummer erhalten sie Auskunft über die Wasserentnahmen. Die Entscheidung ist dabei von der jeweiligen Wetterentwicklung abhängig.

Einige Gewässer als Ausnahmen

Vom Verbot ausgenommen sind die Saane, der Broyekanal sowie der Schiffenen-, Murten- und Neuenburgersee.

Nicht von der Massnahme betroffen sind ebenfalls Wasserbezüge aus dem Trinkwassernetz. Grund dafür ist, dass diese in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fallen. Die Behörden bitten die Bevölkerung aber eindringlich darum, auch mit dem Trinkwasser vorsichtig umzugehen.

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