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Alkoholverkauf an Minderjährige: Kanton Freiburg schneidet schlecht ab

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Im Kanton Freiburg kommen Jugendliche zu einfach an starken Alkohol, wie ein Test des Blauen Kreuzes zeigt. Der Kanton Bern schneidet deutlich besser ab.

Starker Alkohol darf nur an volljährige Personen verkauft werden – so zumindest die Theorie. In der Praxis sieht es, zumindest im Kanton Freiburg, anders aus. Das zeigen Testkäufe der Suchthilfe-Organisation Blaues Kreuz. 

Im Jahr 2022 führte das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg im Auftrag des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit Spirituosen-Testkäufe in den Kantonen Bern und Freiburg durch. Dabei zeigte sich, dass im Kanton Freiburg in 64 Prozent der Fälle Alkohol an Minderjährige verkauft wurde. Die Testkäufe fanden im Detailhandel, in Bars sowie in Restaurants statt. Bei Online-Testkäufen war das Resultat noch besorgniserregender: Hier lag die Abgabequote gar bei 88 Prozent, wie das Blaue Kreuz in einer Mitteilung schreibt.

Grosse kantonale Unterschiede

Dass die Verkaufsquote im Kanton Bern nur bei 21 Prozent liegt und damit um 43 Prozent tiefer als im Kanton Freiburg, liegt laut Blauem Kreuz daran, dass in Bern regelmässig Tests durchgeführt werden, sagt die Jugendschutzverantwortliche beim Blauen Kreuz, Lea Leuenberger: «Im Kanton Bern führen wir seit längerem jedes Jahr über 300 Testkäufe durch. Dies führt zu einer hohen Sensibilisierung beim Verkaufspersonal.»

Der Online-Handel ist laut der Suchthilfeorganisation für den Jugendschutz eine grosse Herausforderung. Bei den Testbestellungen im Kanton Freiburg bei lokalen Lieferdiensten erhielten Jugendliche in sieben von acht Fällen unrechtmässig Alkohol. «Bei Online-Käufen gibt es zu selten Alterskontrollen», so Leuenberger. «Die Lieferdienste tragen die Verantwortung, die Altersvorschriften einzuhalten.»

In der Schweiz dürfen alkoholische Getränke wie Bier und Wein nicht an Personen unter 16 Jahren abgegeben werden. Bei Spirituosen und Alkopops liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren.

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