Autor: Regula Saner
Die Bürgerinnen und Bürger von zehn Gemeinden stimmen am Sonntag in zwei Wochen über eine Vorlage ab, die man zu Recht als einzigartig bezeichnen darf: die Gründung der Agglomeration oder präziser über die Statuten der Agglomeration Freiburg. Einzigartig darum, weil es ein solches Modell der gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit in der Schweiz kein zweites Mal gibt.
Aber um was geht es denn? Die Statuten bilden zusammen mit dem kantonalen Agglomerationsgesetz von 1995 die gesetzliche Grundlage für die Gründung der Agglomeration als politische Institution. Diese gesetzliche Grundlage macht übrigens auch den Unterschied zu anderen Modellen in der Schweiz aus (wie etwa in Bern oder Zürich). Konkret regeln die Statuten die Aufgaben, die Struktur, die Finanzierung sowie die Rechte der stimmberechtigten Bevölkerung und der Mitgliedgemeinden der geplanten Agglomeration. Ziel der Agglomeration ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, um eine koordinierte und effiziente Planung und Umsetzung gemeinsamer Projekte zu ermöglichen. Die Agglo ist keine Fusion, die Gemeinden behalten ihre politische Unabhängigkeit.
Die zehn Mitgliedgemeinden sind: Avry, Belfaux, Corminboeuf, Düdingen, Freiburg, Givisiez, Granges- Paccot, Marly, Matran, und Villars-sur-Glâne.
Die Organe
Die Agglomeration ist weder ein Gemeindeverband noch eine vierte Ebene neben Bund, Kantonen und Gemeinden. Deshalb darf sie selbst auch keine Steuern erheben. Sie ist vielmehr eine Art Zwitter zwischen Gemeindeverband und Gemeinde. Die Institution besteht aus einem Parlament (Agglomerationsrat), einer Exekutive (Agglomerationsvorstand) und dem Stimmvolk. Jede Gemeinde verfügt über mindestens drei Sitze im Agglomerationsrat. Jede Gemeinde hat zudem Anspruch auf einen Sitz im Agglomerationsvorstand. Die zusätzlichen Sitze in beiden Organen werden aufgrund der Bevölkerungszahl verteilt. Die Agglo kann Reglemente erlassen und tritt im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben an die Stelle der Gemeinden. Die Agglomeration kennt auch Volksrechte: Es gibt die Initiative und das Referendum.
Die Aufgaben
Die Agglomeration plant, koordiniert und realisiert Projekte von regionalem Interesse. Die Aufgaben konzentrieren sich auf die Bereiche Raumplanung, Mobiliät, Umweltschutz, Wirtschafts-, Tourismus-, und Kulturförderung. Die Übertragung neuer wichtiger Aufgaben an die Agglomeration kann nur mit einer Volksabstimmung in die Tat umgesetzt werden. Dabei ist die Zustimmung aller Gemeinden erforderlich.
Die Betriebskosten
Die Betriebskosten der Agglo Freiburg berechnen sich nach zwei Verteilschlüsseln. Der erste regelt die Betriebskosten ohne öffentlichen Verkehr (öV). Er trägt der Einwohnerzahl der Gemeinden Rechnung und berücksichtigt aus Solidaritätsgründen die Finanzkraft der Gemeinden. Der zweite betrifft die Betriebskosten für den öV. Dieser lehnt sich an den Verteilschlüssel des bestehenden regionalen Verkehrsverbundes Cutaf an.
Die Projektkosten
Die Gemeinden finanzieren bereits heute wichtige Strukturen in der Region Freiburg. Neben der Cutaf gehören dazu die Wirtschafts-, Kultur- und Tourismusförderung sowie die konstituierende Versammlung der Agglo.
Diese Infrastrukturen werden mit der Inbetriebnahme der Agglo in die neue Institution überführt. Die im Richtplan der Agglomeration Freiburg definierten Verkehrsinfrastruktur- und Raumplanungsprojekte werden über verschiedene Institutionen finanziert oder subventioniert. Von Fall zu Fall treten der Kanton, der Bund, die betroffenen Gemeinden oder andere Institutionen als Geldgeber auf.
Zustandekommen
Für die Annahme der Statuten der Agglomeration braucht es am 1. Juni eine Mehrheit der stimmenden Bürgerinnen und Bürger und der betreffenden Gemeinden.