In Sugiez kam eine angetrunkene Motorradfahrerin auf der Route du Canal von der Strasse ab. Sie wird zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt.
Mitte Januar fuhr eine Motorradfahrerin in angetrunkenem Zustand in Sugiez auf der Route du Canal. Auf dieser Strasse, 200 Meter vor dem Eingang des Campingplatzes Les Trois Lacs, verlor sie die Kontrolle über ihr Fahrzeug. Sie kam links von der Strasse ab, kollidierte dabei mit einem Verkehrsschild und konnte schliesslich am Steilhang des Broyekanals kurz vor dem Wasser anhalten. Bei dem Versuch, das Fahrzeug zu verlassen, fiel sie in den Broyekanal.
Die Motorradfahrerin wird per Strafbefehl der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln und des Fahrens in angetrunkenem Zustand für schuldig befunden. Die Beschuldigte wird zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt. Die bedingte Strafe wird mit einer Probezeit von zwei Jahren gewährt. Zusätzlich muss sie eine Busse von 900 Franken bezahlen.
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