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Anne-Claude Demierre in der Kritik

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Autor: arthur zurkinden

Mit einem Brief ist das Komitee der kantonalen Initiative «Passivrauchen und Gesundheit» an die Staatsrätin Anne-Claude Demierre gelangt. Es verweist dabei auf die Pressekonferenz des Staatsrates vom 9. Mai, als dieser seinen Gegenvorschlag zur Initiative vorstellte. Nach Ansicht des Komitees hat die Gesundheitsdirektorin zwei Äusserungen gemacht, welche die Bürgerinnen und die Gesetzgeber verleiten könnten, die Initiative falsch zu verstehen.

So zitiert das Komitee Anne-Claude Demierre mit folgenden Aussagen an der Pressekonferenz: «Die Initiative geht zu weit. Sie erlaubt zum Beispiel das Rauchen in einem Einzelzimmer eines Pflegeheimes oder in einer Zelle eines Gefängnisses nicht.»

Falsche Aussage

«Das ist falsch», schreibt das Komitee und gibt zu verstehen, dass es den Genfer Initiativtext übernommen hat, allerdings mit einer Änderung, wie sie vom Verfassungsrechtler Prof. Vincent Martenet vorgeschlagen worden sei. Dieser habe festgehalten, dass das Rauchverbot in Aufenthaltsräumen der öffentlichen Gebäude mit stark privatem Charakter nicht zur Anwendung gelangt. Und ein Zimmer in einem Pflegeheim sei ein solcher Aufenthaltsraum mit stark privatem Charakter. Laut Komitee hat es diesen Sachverhalt im Argumentarium zu seiner Initiative auch klar dargelegt.

«Keine Ausnahme vorgesehen»

«Der Text der Initiative sieht keine Ausnahmen vor», begründet Anne-Claude Demierre ihre an der Pressekonferenz gemachten Aussagen gegenüber den FN. «Der Staatsrat wollte keine Zweifel aufkommen lassen», fährt sie fort und nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Initiative gemäss Argumentarium doch Ausnahmen für Zimmer in öffentlichen Gebäuden vorsieht, die einen stark privaten Charakter aufweisen.

Ein Missverständnis

Das Initiativkomitee nimmt auch Stellung zu einer anderen Aussage von Anne-Claude Demierre. Laut Komitee hat sie an der Pressekonferenz gesagt, dass die Genfer enorme Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Initiative antreffen. Der Genfer Grosse Rat habe aber noch kein Gesetz verabschiedet, er werde dies vermutlich erst im Jahre 2009 tun. Und in der Zwischenzeit habe die Genfer Regierung ein Reglement ausgearbeitet, das aber erst am 1. Juli 2008 in Kraft treten werde.

Gemäss Anne-Claude Demierre tut sich der Genfer Staatsrat eben bei der Ausarbeitung des Reglementes schwer. Sie ist sich durchaus bewusst, dass noch kein Verbot in Kraft ist. Nach ihren Worten handelt es sich um ein Missverständnis. Michel Chapalay, Präsident des Initiativkomitees, habe ihre Aussage falsch interpretiert.

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