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Architekten, Ingenieure und Baumeister kritisieren das Vorgehen der Blue Factory AG

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Ingenieur- und Architektenverbände und der Freiburgische Baumeisterverband üben harsche Kritik an der Vergabe des Baulandes auf dem Blue-Factory-Areal im Baurecht an einen Investor. Damit verzichteten Kanton und Stadt Freiburg auf jeglichen Einfluss und wichtige Einnahmen.

Im Rahmen ihrer Entwicklungsstrategie hat die Bluefactory AG Mitte Januar einen Wettbewerb zur Bebauung des Perimeters C auf dem Gelände des Innovationsquartiers lanciert. Konkret sucht sie einen Investor, der auf knapp 50’000 Quadratmetern Geschossfläche 300 Wohnungen und Gewerberäume planen, realisieren und finanzieren soll. Dabei soll das Bauland im Baurecht abgetreten werden. Baustart soll im Herbst 2025 sein. Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein SIA, der Bund Schweizer Architekten (BSA), der Freiburgische Verband der Beauftragten des Baugewerbes (FVBB) sowie der Freiburger Baumeisterverband (FBV) kritisieren das Vorgehen der Bluefactory AG nun in einem offenen Brief an den Kanton und die Stadt Freiburg. Wie sie in dem Brief, der den FN vorliegt, schreiben, sei die Investorensuche «aus rechtlicher, ökonomischer, wie auch planerischer Sicht problematisch».

Keine öffentliche Ausschreibung

Aus rechtlicher Sicht problematisch ist gemäss den Autoren der Umstand, dass der Wettbewerb nicht auf der Plattform Simap öffentlich ausgeschrieben wurde, sondern bloss auf der Internetseite der Betreibergesellschaft der Bluefactory AG. Zwar könne argumentiert werden, dass diese eine private Gesellschaft sei und darum eine öffentliche Ausschreibung gar nicht nötig sei. Doch die Bluefactory AG werde zu hundert Prozent mit öffentlichen Geldern finanziert und die Bauparzelle im Wert von 24 Millionen Franken sei zu 100 Prozent in öffentlicher Hand. 

Auch wenn das Projekt fremdfinanziert wird, besteht deshalb ein öffentliches Interesse daran, wie der Baurechtszins an Kanton und Stadt generiert wird und zustande kommt.

Fragwürdige Machtkonzentration 

SIA, BSA, FVBB und FBV bemängeln weiter die Organisation der Investorensuche, insbesondere die Zusammensetzung der Jury. So sei der Organisator des Verfahrens – ein in Freiburg und Bern tätiger Immobilienentwickler – mit zwei Personen in der Jury vertreten, eine dritte Person begleite das Verfahren. «Normalerweise hat der Organisator des Verfahrens kein Stimmrecht», schreiben sie. Dafür werden in der Regel eine fachlich neutrale Jury und Expertengruppe eingesetzt. Das Verfahren sei zudem nicht anonym und dies bei einer Bausumme von 100 Millionen Franken. «Das gesamte Vorgehen ist einzigartig in der Schweiz», kritisieren die Verbände. Und weiter:

Noch nie hat ein Organisator einer Prozedur, die zu hundert Prozent mit Steuergeldern finanziert wird, soviel Einfluss und Macht gehabt.

Auch der Umstand, dass weder der Kantons- noch der Stadtarchitekt ein Stimmrecht im Verfahren hätten, lasse Ungutes vermuten. «Mit einem ordentlichen Verfahren nach SIA wäre ein solches Prozedere undenkbar.»

Freiburger Investoren ausgeschlossen

Wegen der hohen Teilnahmehürde – es kommen nur Investoren infrage, die in den letzten fünf Jahren unter anderem in drei Bauprojekte in Höhe von je mindestens 100 Millionen Franken investiert haben – befürchten die Architektur- und Ingenieurverbände, dass Freiburger Investoren kaum eine Chance haben, sich zu beteiligen: «Weder die Kantonalbank, noch eine Freiburger Pensionskasse, geschweige denn Konsortien von mittleren Unternehmen verfügen über solche Referenzen», sagen sie.

Verschenkte Steuereinnahmen

Vorgeworfen wird dem Kanton und der Stadt Freiburg auch, dass sie durch das Abtreten von Bauland im Baurecht an bester Lage unnötig auf sichere Einnahmen verzichten. «Mit den jährlichen Mieteinnahmen für die 300 Wohnungen erzielt ein Investor einen Nettogewinn von jährlich drei Millionen Franken», rechnen die Kritiker vor. Geld, das vom vermutlich auswärtigen Investor sicher nicht im Kanton versteuert werde. 

Keine Mitsprache

Störend finden die Verbände weiter, dass die Bevölkerung bei einem solchen Vorgehen nicht mehr mitreden kann. Man könne aktuell beim Verdichtungsprojekt Friglâne im Beaumontquartier sehen, wie problematisch dies sei. Zwar werde der künftige Investor einen Architekturwettbewerb durchführen müssen. «Es ist aber nicht gewiss, ob der Stadtarchitekt, geschweige denn die Bewohner, ein Mitspracherecht haben werden.»

Innovative Architektur ein Alibi

Die Kritiker des Verfahrens sprechen der Bluefactory AG zudem ernsthafte Innovationsabsichten ab. Zwar verlange die Ausschreibung vom Investor, die Gebäude nach den Grundsätzen der 2000-Watt-Gesellschaft zu erstellen. Doch welcher Investor sei bereit, sich mit innovativen Architekten und Ingenieuren abzumühen, wenn er das Verfahren selber bestimmen könne und vor allem am Gewinn interessiert sei. 

Die Suche nach Innovation ist ein vorgeschobenes Argument und zeigt die Hilflosigkeit der Blue Factory. 

Praxis schädigt regionales Gewerbe

In diesem Zusammenhang weisen SIA, BSA , FVBB und FBV schliesslich darauf hin, dass die kritisierte Vergabepraxis das regionale Baugewerbe schädige. «Der Gewinn eines Generalunternehmens generiert sich aus eingesparter Qualität am Gebäude und runtergedrückten Preisangeboten der Baufirmen.» Was in Freiburg vor 15 Jahren begonnen habe, werde immer mehr Usanz. «Dass aber ausgerechnet die öffentliche Hand diese Praxis vertritt, ist gefährlich.»

Vorläufiges Schweigen bei Stadt und Kanton

Die Stadtverwaltung von Freiburg liess auf Anfrage der «Freiburger Nachrichten» ausrichten, sie nehme zu den Vorwürfen keine Stellung, der Verwaltungsrat der Blue Factory sei dafür zuständig. Der im Brief ebenfalls angesprochene Staatsratspräsident und Vize-Präsident der Blue Factory, Olivier Curty, sagt auf Anfrage, die Angelegenheit werde an der nächsten Verwaltungsratssitzung der Blue Factory analysiert. Die Blue Factory teilt zudem mit, eine Gruppe des Verwaltungsrates beschäftige sich mit den Vorwürfen und werde zu gegebener Zeit dazu kommunizieren. 

Forderungen

Sofortiger Verfahrensstopp

In ihrem offenen Brief an Staatsratspräsident Olivier Curty (Die Mitte), den Direktor für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt, Staatsrat Jean-François Steiert (SP), und den Freiburger Syndic Thierry Steiert (SP) fordern die Architekten- und Ingenieurverbände sowie der Baumeisterverband den sofortigen Stopp und ein Überdenken des Verfahrens. Sie schlagen die Durchführung eines öffentlichen Innovationswettbewerbs mit einer unabhängigen Jury sowie ein anonymes Verfahren gemäss den SIA-Normen vor. Gemäss den Autoren müssen nach diesem Wettbewerb auch regionale Investoren die Möglichkeit erhalten, das Projekt zu realisieren. Die Grösse des Projekts erfordere zudem eine enge Begleitung durch die Stadt, um die Interessen ihrer Einwohnerinnen und Einwohner wahrnehmen zu können. Zudem müssten sowohl der Stadt- als auch der Kantonsarchitekt in der Jury des Innovationswettbewerbs Einsitz nehmen und den weiteren Verlauf des Projekts begleiten. Schliesslich müsse der Kanton seine Vergabepraxis an General- und Totalunternehmen überdenken. rsa

 

Kommentar

Viele offene Fragen

Die Erleichterung war gross über die knapp gewonnene Abstimmung vom 13. Juni 2021 zur Erhöhung der finanziellen Beteiligung des Staates am Aktienkapital der Bluefactory AG. Dass diese nun kein weiteres Mal Geld verschlingen soll, war damals die Forderung zahlreicher Politiker. Mit dem Bau von Wohnungen verspricht sich die Bluefactory AG  – versprechen sich Kanton und Stadt Freiburg, in deren Hand sie ist – Rendite und Ruhe vor besorgten Steuerzahlern. Ob das Verfahren über die Suche eines Investors, der – einmal bestimmt – quasi Carte blanche hat, der richtige Weg ist, wird nun von Architekten- und Ingenieurvereinen angezweifelt. Es stellt sich tatsächlich die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, zuerst einen Innovationswettbewerb durchzuführen und erst dann einen oder mehrere Investoren zu suchen. Bezweifelt werden darf weiter, ob ein einziger Mega-Investor Qualität und Innovation garantieren kann. Wird die Grundeigentümerin, die Bluefactory AG, die nötigen Bedingungen stellen können? Werden Stadt- und Kantonsarchitekt ein Mitspracherecht erhalten? Berechtigt ist auch die Frage, ob Kanton und Stadt nicht eine Perle aus der Hand geben, wenn sie Bauland an zentraler Lage im Wert von 24 Millionen Franken im Baurecht vergeben. Und damit steht unweigerlich die politische umstrittene Frage im Raum, ob der Kanton und die Stadt nicht besser daran täten, auf dem Blue-Factory-Areal selber zu bauen. Auf diese Fragen muss die Politik nun schlüssige Antworten geben.

 

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