Im Oktober 2007 hatte ein Gutachten des Instituts für Schnee- und Lawinenforschung bestätigt, dass am Unfalltag vom 12. Juli 2007 an der Jungfrau «erhebliche Lawinengefahr» herrschte. Daraufhin hatte der militärische Untersuchungsrichter gegen die beiden Bergführer, welche die Gebirgsspezialisten-RS begleiteten, eine Voruntersuchung wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung eingeleitet. Die Sprecherin der Militärjustiz, Silvia Schenker, hat erklärt, dass die Ermittlungen der Voruntersuchung «praktisch abgeschlossen» seien. Die Akten dürften also nächstens dem Auditor der Armee übergeben werden. Er wird dann entscheiden, ob die beiden Bergführer vor Militärgericht erscheinen müssen. Sollte das Verschulden als weniger schwerwiegend eingestuft werden, kann er den Fall selber mit einem Strafmandat erledigen. Als dritte Lösung ist gar die Einstellung des Verfahrens möglich. wb
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