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Auch am Lenker des Elektro-Trottinetts ist Alkohol verboten 

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Ein 20-Jähriger wird verurteilt, weil er mit fast vier Promille auf einem Elektro-Trottinett unterwegs war.

Er war stark betrunken an jenem Abend im März dieses Jahres. Der 20-Jährige stieg kurz vor 19 Uhr trotzdem auf sein Elektro-Trottinett und fuhr auf dem Bahnhofplatz Düdingen in Richtung Unterführung. Trotz des Signals «Allgemeines Fahrverbot in beide Richtungen» lenkte er sein E-Trottinett die Unterführung hinab. Er stürzte – was mit einem Alkoholwert von knapp vier Promille nicht erstaunlich ist.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat den jungen Mann nun mittels Strafbefehl verurteilt. Weil er bereits zuvor drei Mal wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand und wegen Verletzens von Verkehrsregeln verurteilt worden war, ist die Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 70 Franken unbedingt, so dass er eine Geldstrafe von 5600 Franken bezahlen muss. Dazu kommen eine Busse von 100 Franken und Verfahrenskosten von knapp 900 Franken.

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