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Auch Partner erhalten von Kanton und Gemeinden Vorschüsse auf unbezahlte Alimente

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Der Grosse Rat hat die erweiterten Vorschüsse auf nicht geleistete Alimentenzahlungen definitiv in einem revidierten Gesetz festgehalten. Das Recht gilt nicht nur für Kinder, sondern auch für Expartner.

1,725 Millionen Franken: So viel müsste die öffentliche Hand in Zukunft mehr an Vorschüssen bezahlen für nicht geleistete Unterhaltszahlungen, wenn es nach dem Willen des Staatsrats gegangen wäre. Dieser hatte vorgesehen, dass die maximalen Vorschüsse an unterhaltsberechtigte Personen von 400 auf 650 Franken erhöht werden. Der Kanton schiesst diese vor und versucht, die Gelder danach beim Unterhaltspflichtigen einzutreiben. Den Fehlbetrag teilen sich dann der Kanton und die Gemeinden. Mit der Erhöhung der Gelder für Kinder sah der Staatsrat vor, dass dafür Expartner keine Vorschüsse mehr erhalten. 

Noch eine Million

Nun betragen die voraussichtlichen Mehrkosten für die Vorschüsse aber wohl 2,7 Millionen Franken, das heisst eine Million mehr als vom Staatsrat vorgesehen. Dies, nachdem der Grosse Rat in zwei Lesungen am Dienstag und am Mittwoch die Vorschusszahlungen nochmals ausweitete.

Klar war bereits aus der ersten Lesung, dass die maximalen Vorschüsse für unterhaltspflichtige Kinder monatlich nicht 650 Franken, sondern 956 Franken betragen werden, was dem Umfang einer Waisenrente entspricht. Diese Erhöhung alleine macht im Kanton Freiburg bei rund 1500 Dossiers 800‘000 Franken aus.

In der zweiten Lesung am Mittwoch bestätigte der Rat auch, dass erwachsene Expartner ebenfalls weiterhin das Anrecht auf Vorschüsse haben. Das macht nochmals rund 200‘000 Franken aus. Bereits am Dienstag war diese Änderung gegenüber dem staatsrätlichen Vorschlag sehr knapp ausgefallen, und auch bei der zweiten Abstimmung betrug die Mehrheit bloss 54 gegen 44 Stimmen. Die Ratsmehrheit war der Ansicht, dass die Unterhaltszahlungen durch Richter angeordnet sind und somit auch alle Betroffenen das Recht auf Vorschüsse haben.

Mit 53 gegen 45 Stimmen ebenfalls knapp bestätigt wurde der Entscheid vom Vortag, wonach Sozialinspektoren Observationen durchführen können, um allfällige Missbräuche beim Bezug dieser Vorschüsse aufzudecken. Sowohl Elias Moussa (SP, Freiburg) als auch Antoinette de Weck (FDP, Freiburg) wehrten sich dagegen, weil diese Massnahme unverhältnismässig sei angesichts der geringen und von Gerichten angeordneten Beträge. Staatsrätin Anne-Claude Demierre (SP) meinte aber, dass die höchstens zehn Fälle im Jahr von den zwei amtierenden Sozialinspektoren kontrolliert werden können.

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