Am 1. Januar trat das Gesetz über die Politikfinanzierung in Kraft. Für die Abstimmung vom 13. Juni werden nun erstmals die Kosten von politischen Aktivitäten veröffentlicht. Dafür hat der Kanton eine Internetseite vorgesehen, wie die Staatskanzlei mitteilt.
Mit dem Versand des Abstimmungsmaterials werden die Kampagnenbudgets für Wahlen und Abstimmungen aufgezeigt. Schlussabrechnungen folgen spätestens zwei Monate nachdem sie bei der Staatskanzlei eingegangen sind. Die Informationen bleiben ein Jahr online. Fraktionen sind verpflichtet, ihre Budgets bekannt zu geben, wenn diese 10‘000 Franken übersteigen. Spenden müssen ab 5000 Franken bei natürlichen und ab 1000 Franken bei juristischen Personen namentlich veröffentlicht werden.
Zur Webseite: https://www.fr.ch/de/institutionen-und-politische-rechte/abstimmungen-und-wahlen/politikfinanzierung
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