Vorbildlich informierte die FN über den Fall Garnier. Dass ein Regierungsmitglied für die Direktion und somit für das unterstellte Personal als Vorbild gelten sollte, ist eigentlich ganz klar. Dass eine Staatsrätin die Geheimhaltungsvorschriften nicht einhält, ist unverständlich. Nun wird die Justiz und die Sonderkommission – nach der Abstimmung im Grossen Rat über die politische Immunität – ziemlich viel Zeit verlieren mit der Aufklärung des Falls Garnier. Was wird von der Untersuchungsbehörde herauskommen? Der Schreibende kann sich vorstellen, dass folgender Wortlaut in der Presse erscheinen wird: «Staatsrätin Garnier hat einen Fehler begangen. In Anbetracht dieses nicht so bedeutenden Vergehens, wird die Untersuchung eingestellt.»
Also auf Deutsch ausgedrückt: Ausser Spesen nichts gewesen!