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Autohändler bedroht Beamte brüllend mit einer Axt 

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Bei einer Kontrolle seines Unternehmens ergriff ein Autohändler eine Axt und begann zu brüllen. Damit bedrohte er die Beamten. Er wird zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. 

Gewalt oder Drohung gegen Behörden und Beamte – das ist Gegenstand eines Strafbefehls gegen einen Autohändler in Freiburg. Im April letzten Jahres wurde sein Unternehmen von zwei Inspektoren der Arbeitsmarktaufsicht kontrolliert. Als der Autohändler beziehungsweise Unternehmensbesitzer den Beamten gegenüberstand, ergriff er eine Axt und begann zu brüllen. Er verlangte, dass sie gehen. Dabei hielt er die Axt in einer bedrohlichen Weise, das bedeutet, den Axtgriff in der Handfläche und die Klinge auf Kopfhöhe. Die Axt war auf die Inspektoren gerichtet. Der Abstand zwischen dem Autohändler und den Beamten war nicht gross, sie befanden sich auf engem Raum. Durch sein Verhalten abgeschreckt, verliessen die Inspektoren den Ort, reichten danach aber Strafanzeige gegen den Mann ein. 

Etwa eine Woche nach dem Vorfall wurde der Autohändler wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 70 Franken verurteilt. Zusätzlich musste er eine Busse von 500 Franken bezahlen. Da die Bedrohung der Beamten vor dem Urteil des Verkehrsvorfalls stattfand, wird eine Zusatzstrafe ausgesprochen. Der Autohändler wird demnach der Gewalt oder Drohung gegen Behörden und Beamte für schuldig befunden. Er wird zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 90 Franken verurteilt. Zusätzlich muss er eine Busse von 1000 Franken bezahlen. Ihm werden die Verfahrenskosten auferlegt.

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