Der Bundesrat kündigte an, dass die Wartefrist für die dritte Impfung auf vier Monaten verkürzt werden soll. Kantone übten Kritik, weil keine entsprechenden Empfehlungen vorlagen. Das ändert sich nun.
Neu empfiehlt das BAG die Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus vier Monate nach der zweiten Impfdosis. Daten zeigten, dass eine Auffrischungsimpfung den Schutz vor einer Infektion durch Omikron stark verbessern könne.
Mit einer Auffrischungsimpfung könne der Schutz gegen die Omikron-Variante erhöht werden, teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Dienstag mit. Zusammen mit der Eidgenössische Kommission für Impffragen (Ekif) sei deshalb die Impfempfehlung entsprechend angepasst worden. Die Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff wird somit neu für alle ab 16 Jahren bereits ab vier statt sechs Monate nach der Grundimmunisierung empfohlen.
Eine Verkürzung des zeitlichen Intervalls sei besonders bei älteren Personen wichtig, um sie vor schweren Erkrankungen und Hospitalisationen zu schützen. Zudem könne dies dazu beitragen, die Ausbreitung der sehr ansteckenden Omikron-Variante zu vermindern.
Off-Label-Use
Die Auffrischungsimpfung mit Impfstoff von Pfizer und Moderna ist laut Mitteilung durch Swissmedic erst sechs Monate nach der Grundimmunisierung zugelassen. Die Arztperson müsse im Rahmen der Sorgfaltspflicht deshalb Patientinnen und Patienten auf den Off-Label-Use hinweisen und deren Zustimmung einholen.
Auch mit dem neuen Intervall von vier Monaten verfüge der Bund über genügend Impfstoffdosen, hiess es weiter.
Personen, die eine Dosis des Covid-19-Impfstoffes von Janssen vor mindestens vier Monaten erhalten haben, empfiehlt das BAG eine Auffrischungsimpfung mit einer Dosis eines mRNA-Impfstoffs. Voraussetzung sei, dass ein mRNA-Impfstoff nicht kontraindiziert sei.
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