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Bauprojekt: Halter AG übt scharfe Kritik an Heimat- und Denkmalschutz

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Die Firma Halter AG reagiert auf die negative Beurteilung des Bauprojekts «Fleur de Morat» durch den Heimat- und Denkmalschutz des Bundes: Die Forderung der Kommissionen komme einer Enteignung gleich. 

Eine Parzelle von knapp 13‘000 Quadratmetern unterhalb der Murtner Ringmauer soll weiterhin brachliegen. So die Empfehlung der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD). Die Parzelle soll demnach nicht verbaut werden dürfen, sodass die Altstadt mit der Ringmauer zur Geltung kommen kann. Das Problem dabei: Die Firma Halter AG mit Sitz in Bern will dort neun Mehrfamilienhäuser bauen (die FN berichteten).

Nun meldet sich das Unternehmen Halter AG in einer Medienmitteilung ausführlich zu Wort und übt scharfe Kritik: Faktisch komme die Empfehlung des Gutachtens einer materiellen Enteignung gleich, denn das Projekt «Fleur de Morat» befinde sich bereits jetzt in der Bauzone. Auch habe es gegen die Aufzonung der Parzelle von einer «Wohnzone schwacher Besiedlungsdichte I» in eine «Wohnzone mit schwacher Besiedlungsdichte II» im Rahmen der laufenden Ortsplanung keine Einsprachen gegeben, «notabene auch nicht von Heimat- und Denkmalschutzorganisationen». Mit ihrem Gutachten setzten sich die beiden eidgenössischen Kommissionen bewusst über geltendes Recht, schreibt die Firma, die sich laut eigenen Angaben zu den führenden Unternehmen für Bau- und Immobilienleistungen in der Schweiz zählt.

Knapper Wohnraum

Zudem schiesst dass Unternehmen generell gegen die laut ihrer Einschätzung aktuelle Praxis in Fällen, bei denen sich Interessen von Denkmalschutz und Projektentwicklern beissen:

Die aktuell ausschliesslich rückwärtsgewandte Argumentation der Vertreter des Heimat- und Denkmalschutzes wird bedauerlicherweise von den zuständigen Gerichten auf breiter Front gestützt – offenbar in Anwendung der geltenden Rechtsauslegung und zulasten von attraktivem Wohnraum für die zukünftigen Generationen und einer klimagerechten Raumplanung.

Halter AG, Bern
Bau- und Immobilienfirma

Die Halter AG sieht dringenden Handlungsbedarf für die gesamte Schweiz. 

Im Fall «Fleur de Morat» geht das Unternehmen laut Mitteilung nun davon aus, dass eine Interessenabwägung Klarheit schafft. Dies soll im Kontext des bisherigen Entwicklungsprozesses geschehen. Der Kanton und die Gemeinde seien stets involviert gewesen in das seit knapp zehn Jahren laufende Projekt. Die Behörden sollten nun dem Volkswillen im Rahmen der Ortsplanungsrevision, den übergeordneten nationalen und kantonalen raumplanerischen Zielsetzungen sowie den geltenden baugesetzlichen Bestimmungen Rechnung tragen. Zudem gelte es, das Projekt im Kontext der sich abzeichnenden Wohnraumverknappung weitsichtig zu beurteilen.

Zeitplan ist unklar

Wann mit einem Entscheid des Kantons zum Bauprojekt «Fleur de Morat» in Zusammenhang mit der Murtner Ortsplanungsrevision zu rechnen ist, bleibt derweil unklar: Eine Anfrage an das Bau- und Raumplanungsamt (BPRA) ergab, dass sich im Moment nicht sagen lässt, wann die Arbeiten zur Prüfung der Revision der Murtner Ortsplanung abgeschlossen werden könne.

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