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Bedingte Strafe für Lenkerin nach Fahrerflucht

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Eine Autofahrerin hatte ein Garagentor und eine Hausfassade beschädigt und kurz darauf zwei Personen angefahren – dafür wurde sie nun verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hat am 13. Oktober eine 31-jährige Frau aus der Region Murten zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 60 Franken verurteilt, dies mit einer Probezeit von zwei Jahren. Die BMW-Lenkerin war im letzten Februar in Schmitten aus einer Einstellhalle gefahren. Dabei touchierte sie mit ihrem Wagen eine Hausfassade und den Garagentorrahmen. Die Frau unterliess es, die Geschädigten zu informieren. Damit nicht genug: Sie fuhr weiter vom Oberstockerli in Richtung Bahnhofstrasse. Wie sie später aussagte, hatte sie kurz vor dem Restaurant Kreuz auf ihr Mobiltelefon geschaut. Das führte dazu, dass ihr Wagen rechts von der Fahrbahn abkam, die Treppe des Restaurants streifte und schliesslich zwei Fussgänger berührte. Diese befanden sich auf der Treppe und wurden nur leicht verletzt. Die fehlbare Lenkerin kümmerte sich nicht um die Fussgänger und fuhr weiter Richtung Bahnhof.

Die beiden Opfer verzichteten darauf, einen Strafantrag einzureichen. Die Lenkerin muss gemäss Urteil eine Busse von 1000 Franken bezahlen und auch die Verfahrenskosten übernehmen; die Gesamtrechnung lautete auf 1677 Franken.

nh

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