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Beleidigung der Polizei

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Beleidigung der Polizei

Staatsrat reagiert auf den «Hilferuf»

Der Schmittner Arzt Robert Schwaller hat die Beamten der Kantonspolizei schwer beleidigt. Dies hält Staatsratspräsident Claude Grandjean fest.

Der Arzt gelangte bezüglich der zwei Inspektorinnen der Jugendbrigade mit einem Schreiben an 14 Sensler Grossrätinnen und Grossräte sowie an die Staatsräte Ruth Lüthi und Beat Vonlanthen. Er bat sie darin um Hilfe bei der Lösung der Probleme bei der Jugendbrigade (vgl. FN vom 12. Mai).

Nun hat sich Sicherheits- und Justizdirektor Claude Grandjean an die Empfänger des «Hilferufs» gerichtet. «Dieses Schreiben enthält eine Reihe von Aussagen, die der Richtigstellung bedürfen», lässt Grandjean verlauten. Für ihn stellt die «Unterstellung», mit der Schwaller sein Schreiben abschliesst, eine schwere Beleidigung für die über 500 Mitarbeiter der Kantonspolizei dar.
Laut Grandjean haben sich die beiden Inspektorinnen weder beim Polizeikommandanten noch bei ihm jemals über ihre Schwierigkeiten beklagt und sie beide auch nie um ein Gespräch ersucht. Es sei demnach falsch zu behaupten, sie seien vom Kommandanten und von ihm nicht ernst genommen, abgewimmelt oder nicht angehört worden. Falsch sei auch, dass die beiden Inspektorinnen nicht Einsicht in den vollständigen Bericht des Audits hätten nehmen können.

Keine Hinauszögerung

Laut Grandjean wurde die Angelegenheit auch nicht hinausgezögert. Wie der Staatsrat in seiner Antwort auf eine Anfrage von Grossrat Louis Duc dargelegt habe, bedürfe es laut Personalgesetz zur rechtsgenügenden Erstellung der Fakten und zur Beurteilung der Verantwortlichkeiten eines förmlichen Verwaltungsverfahrens, das inzwischen eingeleitet worden sei. «Erst aufgrund dieses Verfahrens wird es möglich sein, über die Angelegenheit ein Urteil abzugeben und die nötigen Konsequenzen zu ziehen.»

Grandjean lässt auch nicht gelten, dass der Bericht Ott «schubladisiert wurde». «Aufgrund dieses Berichts wurden 39 Massnahmen definiert und umgesetzt. Der Grosse Rat wurde darüber informiert», fährt Grandjean fort.

Die Qualifikation der beiden Inspektorinnen als pflichtbewusste, kompetente und effizient schaffende Frauen sei eine Einschätzung des Arztes, nicht des Arbeitgebers. Der Vorwurf, es werde nicht der Fähige, sondern der Copain befördert, sei unberechtigt. «Die Auswahl der Kader aller Stufen erfolgt bei der Polizei schon seit längerer Zeit in einem professionellen, durch Examen und psychologische Tests gestütztem Verfahren.»

Keine Beurlaubung

Die beiden Inspektorinnen seien nie beurlaubt worden, sondern hätten sich krank gemeldet. Eine der beiden habe inzwischen eine andere Stelle angetreten; die andere sei nach wie vor aufgrund eines Arztzeugnisses abwesend. Die Vermittlung einer neuen Arbeitsstelle in der Kantonsverwaltung erfordere eine aktive Mitwirkung der betreffenden Mitarbeiterin. «Eine solche Mitwirkung ist bisher nicht erfolgt», schreibt Grandjean weiter.

Verfahren ermittelt die
Verantwortlichen der Spannungen

Dass die Frauen als solche in der Jugendbrigade diskriminiert würden, sei bisher nicht behauptet worden. Schimpfwörter und «Macho-Gehabe» würden im Audit-Bericht nicht dem Chef der Jugendbrigade, sondern andern Kadern und Mitarbeitern vorgeworfen. Wie weit der Chef der Jugendbrigade und wie weit die beiden Inspektorinnen für die in dieser Brigade festgestellten Spannungen und Probleme verantwortlich seien, werde erst aufgrund des laufenden, kontradiktorischen Verfahrens definitiv beurteilt werden können. Im Bericht des Konsultants stehe dazu geschrieben: «Aufgrund unserer Beobachtungen und unserer Analyse hat in der Jugendbrigade ein angespanntes Klima geherrscht. Dabei hat jedermann auf seine Art dazu beigetragen», zitiert Grandjean den Bericht weiter. az

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