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Bergführer hat Glaubensfreiheit verletzt

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Autor: Nicole Jegerlehner

Drei Fernsehkameras, mehrere Radiomikrofone, zahlreiche Fotografen, noch mehr Journalisten und ein einziger Zuschauer erwarteten gestern in Bulle den 50-jährigen Bergführer Patrick Bussard. Er musste vor dem Polizeirichter des Greyerzbezirks erscheinen und sich wegen Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit verantworten. Er hatte im Winter 2009/2010 ein hölzernes Gipfelkreuz zerstört und zwei weitere Gipfelkreuze beschädigt (siehe Kasten).

«Die Berge gehören allen»

Polizeirichter Philippe Vallet fragte Patrick Bussard nach seinem Motiv. Dieser gab die gleiche Antwort wie bei seiner Anhaltung vor zwei Jahren: «Diese religiösen Zeichen, diese Symbole der Folter in der freien Natur stören mich.» In einer Kirche oder auch in einem Dorf habe er nichts gegen ein Kreuz einzuwenden, und dort hätte er auch nie eines zerstört. «Doch die Berge gehören allen, dort haben solche Symbole nichts zu suchen.» Er habe mit seinen Angriffen auf die Kreuze eine Debatte auslösen wollen. Und das sei ihm auch gelungen – die Medien hätten über die Aktionen berichtet. «Und in vielen Familien wurde darüber diskutiert.»

Sein Verteidiger, der Lausanner Anwalt Jean Lob, hielt ein flammendes Plädoyer. Bussard bekämpfe nicht Kreuze an sich, sondern deren Standort. «Wer auf Gipfeln Kreuze aufstellt, kann damit die Glaubensfreiheit verletzen», sagte Lob. «Das kann laizistische Menschen verletzen.» Nach dieser Aussage verliess der einzige Zuschauer, ein älterer Bergler, wütend murmelnd und türeschlagend den Gerichtssaal.

Wie im Klassenzimmer

Lob zitierte Entscheide des Bundesgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, welche Kruzifixe in Schulzimmern verboten: Die Kreuze könnten die Gefühle von Kindern anderer Religionen verletzen. «Dasselbe kann man über Gipfelkreuze sagen.»

Der Generalstaatsanwalt des Kantons Freiburg, Fabien Gasser, mochte dieser Argumentation nicht folgen: «Für die obligatorische Schule ist der Staat zuständig, Gipfelkreuze aber werden von Privaten auf privatem Grund aufgestellt.» Er kritisierte, Bussards Haltung sei nicht klar: Der Bergführer habe ausgesagt, er habe eine Debatte ankurbeln wollen. Gleichzeitig habe er seine Taten verheimlicht.

Der Polizeirichter folgte der Argumentation des Generalstaatsanwalts. «Ein Kreuz ist ein religiöses Symbol, auch wenn es nicht zu Kultushandlungen benutzt wird.» Darum habe Bussard gegen die Glaubensfreiheit verstossen. Er verurteilte Bussard zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à zehn Franken und zu einer Busse von 500 Franken. Die Bewährung läuft über drei Jahre. Zudem muss Bussard die Verfahrenskosten von 1500 Franken tragen.

Rekurs so gut wie sicher

Der Bergführer sagte, er müsse sich erst mit seinem Anwalt absprechen, ob er rekurrieren wolle. Dieser zeigte sich erstaunt über das Urteil und meinte: «Ich denke, wir werden Rekurs einlegen.» Nächste Instanz ist das Kantonsgericht.

Das Medieninteresse am gestrigen Prozess gegen Patrick Bussard war gross.Bild Vincent Murith

Kreuze: Keine Anzeige wegen Sachbeschädigung

Im Oktober 2009 wurde das Gipfelkreuz des Vanil Noir beschädigt, im Februar 2010 das Holzkreuz von Les Merlas zerstört. Im März 2010 bekannte sich der Greyerzer Bergführer Patrick Bussard zu den Taten. Und Monate später gab er zu, dass er irgendwann zwischen November 2009 und April 2010 auch das Gipfelkreuz des Dent de Broc beschädigt hatte (die FN berichteten).

Falsche Kläger

Drei Anzeigen wegen Sachbeschädigung gingen bei der Polizei ein. Klägerinnen waren die Umweltorganisation Pro Natura als Besitzerin des Landes auf dem Gipfel des Vanil Noir, der Pfarreirat von Broc und die Jugend-Organisation von Estavannens, welche das Kreuz von Merlas unterhält. Doch stellte sich heraus, dass der Pfarreirat von Broc nicht Besitzer des Landes und des Kreuzes des Dent de Broc ist, sondern die Gemeinde Broc. Und auch die Jugend-Organisation von Estavannens ist keine Landbesitzerin. So fielen diese beiden Anzeigen in sich zusammen.

Einigung mit Pro Natura

Pro Natura und Patrick Bussard einigten sich ausserhalb eines Gerichtssaals auf eine finanzielle Entschädigung – und so hatte das Gericht gestern über keinen einzigen Fall von Sachbeschädigung mehr zu urteilen (siehe Haupttext).njb

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